Grundst??cksverkauf aus Gesch??ftsaufgabe?
Rechtslupe | 10. Dezember 2008 — Ist Gegenstand der ??bertragung ein zu bebauendes Grundst??ck, das der Ver??u??erer unter der Bedingung der Fertigstellung des …
Zum ersten Mal seit ich Tankstellen berate, halte ich eine vernünftige Übereinkunft zu einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in den Händen.
Was ist so besonders an diesem Vertrag?
Zum einen beschreibt er ausführlich, welche Auswirkungen die Eintragung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf das Grundstückseigentum und auf den Tankstellenvertrag haben wird. Zum anderen enthält er eine umfassende Vergütungsregelung als Entschädigung für die Eigentumseinschränkung durch die beschränkte persönliche Dienstbarkeit. Der Vorteil dieser ausführlichen Beschreibung der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit liegt darin, dass der Eigentümer des Tankstellengrundstücks von vorneherein genau weiß, was er mit seiner Unterschrift bewirkt und dass im Falle einer Auseinandersetzung die Rechtsfolgen rechtzeitig feststehen, ohne dass der Rat eines Experten eingeholt werden muß.
Das macht einen erheblichen Unterschied zu den üblichen Dokumenten, die bei der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit verwendet werden. Dort ist häufig noch nicht einmal das Fristende der Dienstbarkeit, geschweige denn die Vergütung des Grundstückseigentümers geregelt, falls der Tankstellenvertrag vor der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit enden sollte.
Dieser Fall ist deswegen so gefährlich, weil es dem Grundstückeigentümer durchaus blühen kann, dass er sein Grundstück nicht mehr nutzen darf, obwohl der Tankstellenvertrag beendet ist und er wegen des Vertragsendes keine Bezahlung oder Entschädigung für sein Grundstück erhält. Deswegen ist jedem abzuraten, den Tankstellenvertrag zu kündigen, obgleich die beschränkte persönliche Dienstbarkeit über das Vertragsende hinaus wirksam ist.
Es ist ohnedies fraglich, warum der Eigentümer sein Tankstellengrundstück mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit belasten soll. Sollte der Fall so liegen, dass die Tankstelle von der Mineralölgesellschaft neu errichtet wurde, dann hat diese über eine Million Euro in Erdtanks, Tanktechnik, Fahrbahn, Fahrbahndach, Kassenhaus, Tanksäulen und Werbeeinrichtungen investiert, die sie gegen einen künftigen Eigentümerwechsel absichern muß. Das kann sie mittels einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit und das ist ihr deswegen zuzugestehen. Aber was ist, wenn diese Investitionen zehn Jahre zurückliegen und nun der Vertrag verlängert werden soll? Dann hat die Mineralölgesellschaft kein berechtigtes Interesse daran, die Nutzung des Tankstelleneigentums künftig einzuschränken. Vielmehr muß der Vertragsverlängerung die Löschung der beschränkte…
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