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Beschränkt III – Muster ohne Wert

am 29.08.2007 von http://www.selzers-law.de/

In unserer losen Reihe „Segnungen der geplanten Unternehmergesellschaft“ heute ein Betrag zur geplanten Mustersatzung gemäß Anlage 1 zum GmbHG-E.§ 2 Abs. 1a GmbHG/E sieht vor, dass der Gesellschaftsvertrag jeder GmbH und damit natürlich auch einer Unternehmergesellschaft keiner notariellen Beurkundung bedarf, wenn er unter Verwendung der Mustersatzung und gemäß Anlage 1 zum GmbHG-E schriftlich abgefasst ist, die Unterschriften der Gesellschafter öffentlich beglaubigt werden, man bei Gründung keine Sacheinlagen vereinbart – und die Gesellschaft von nicht mehr als 3 Gesellschaftern gegründet wird. Diese letzte, nicht ganz unwesentliche Anforderung, ergibt sich allerdings nicht aus § 2 Abs. 1a GmbHG-E sondern aus Fußnote 12 zu § 6 der in Anlage 1 zum GmbHG-E enthaltenen Mustersatzung. Man fragt sich, ob der Gesetzgeber hier bewusst eine Falle für die Gründer von Unternehmergesellschaften beziehungsweise deren Berater schaffen wollte.Der Gesetzgeber behauptet (Regierungsbegründung zum GmbHG-E Seite 61) allen Ernstes, die geplante Regelung sei geeignet, den Zeit- und Kostenaufwand bei der Gründung einer GmbH zu reduzieren. Natürlich ist dies Unsinn. Schließlich ist der Registerrichter bei der Neuanmeldung unter Verwendung der Mustersatzung gezwungen, jedes einzelne Wort der eingereichten …

Beschränkt IV – Muster ohne Wert

Selzers Law / In unserer losen Reihe „Segnungen der geplanten Unternehmergesellschaft“ heute ein Betrag zur geplanten Mustersatzung gemäß Anlage 1 zum GmbHG-E.§ 2 Abs. 1a GmbHG-E sieht vor, dass der Gesellschaftsvertrag jeder GmbH und damit natürlich …

Beschränkt V – nur ein Zweck heiligt die Mittel

Selzers Law / In unserer losen Folge von Artikeln über die geplante haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft hatten wir bereits auf die Tücken bei der Verwendung der vom Gesetzgeber in Anhang 1 zum GmbHG-E vorgegebenen Muster hingewiesen. Der Gesetzgebe…

Der Federstrich des Gesetzgebers und die Anforderungen an die Rechtsdogmatik

Eigenkapitalersatzrecht MoMiG (Promotion) / Peter Ulmer setzt sich in ZIP 2008, 45ff. kritisch mit einigen Deregulierungsvorschlägen des MoMiG auseinander. Neben der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Reformvorschlägen zur GmbH-Mustersatzung (§2 Abs.1, §53 Abs.2 Satz 2 GmbHG-E), der v…

Thomas von Holt: Kommentierte Mustersatzung für Vereine

Think Law BLawG / Thomas von Holt verweist auf seiner homepage auf eine kommentierte Mustersatzung für Vereine, diese ist hier zu finden.…

Erster! Kommentar zum GmbHG idF MoMiG

Unternehmensrechtliche Notizen / Noch nicht im Bundesgesetzblatt, aber schon kommentiert: das (wahrscheinlich ab 1.11. geltende) neue GmbH-Gesetz, erläutert auf fast 600 S. von Dr. Hartmut Wicke, LL.M., Notar in München. Das Werk ist soeben erschienen im Verlag C.H.Beck, der damit…

Reform der Kapitalsicherung und Haftung in der Krise nach dem Regierungsentwurf des MoMiG

Eigenkapitalersatzrecht MoMiG (Promotion) / Karsten Schmidt entwickelt in seinem Aufsatz in der GmbHR 2007, 1072ff. sechs Leitsätze zu §30 GmbHG-E, §64 GmbHG-E und §15a InsO-E. Der Artikel beschreibt plausibel das Spannungsverhältnis zwischen der Reduzierung von Haftungsrisiken der Gesell…

Haftungsverschärfung für GmbH-Geschäftsführer

Rechtsanwalt Hänsch, Dresden / Der BGH (BGH, Urteil vom 26.03.2007, Az. II ZR 310/05) hat die Haftung des Geschäftsführers einer in der Krise befindlichen GmbH weiter verschärft: Der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH (oder GmbH & Co. KG) muss aufgrund seiner Mas…

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