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Beschränkt III: Existenzvernichtend....

am 08.08.2007 von http://www.selzers-law.de/

Ein im Zusammenhang mit den Reformbestrebungen im Gesellschaftsrecht wichtiges Thema ist die Frage der Durchgriffshaftung. Bekanntlich haften juristische Personen, also auch und gerade die GmbH, für Verbindlichkeiten nur mit ihrem eigenen Vermögen. Die Gesellschafter haben für Schulden der GmbH grundsätzlich nicht aufzukommen. In Ausnahmefällen, etwa dann, wenn Verbindlichkeiten und Stammkapital weit auseinander fallen oder die Gesellschafter Treuepflichten verletzt haben, war seit Jahrzehnten in Anlehnung  an im anglo - amerikanischen Bereich fest etablierte Konzepte in der Lehre ein so genannter "Durchgriff" gefordert worden, welcher es den Gläubigern der Gesellschaft bei bewußtem Mißbrauch der Rechtsform GmbH möglich machte, ihre Forderungen auch gegenüber den Gesellschaftern geltend zu machen.Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte erst vor einigen Jahren nach jahrzehntelangem Zögern in der "Bremer Vulkan" - Entscheidung das Konzept einer Durchgriffshaftung aufgrund eines existenzvernichtenden Eingriffs der Gesellschafter in die Gesellschaft bejaht. Die Reaktion in der Lehre wie in der Praxis war eher positiv, beanstandet wurde im wesentlichen nur, dass die Voraussetzungen der Haftung noch weiter herausgearbeitet werden mußten. In einer ausgesprochen überraschenden Entscheidung (II ZR 3/04) hat der BGH nun dieses Konzept wieder aufgegeben. Die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung liegt im Volltext noch nicht vor, es gibt aber bereits eine Pressemitteilung des BGH. Nach dieser Pressemitteilung lauten die Kernsätze der Entscheidung: 1. An dem Erfordernis einer als "Existenzvernichtungshaftung" bezeichneten Haftung des Gesellschafters für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese vertiefende kompensationslose Eingriffe in das der Zweckbindung zur vorrangigen Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger dienende Gesellschaftsvermögen wird festgehalten. 2. Der Senat gibt das bisherige Konzept …

BGH: „Existenzvernichtung“ bei GmbH ist Fall des § 826 BGB und begründet Innenhaftung

Unternehmensrechtliche Notizen / BGH Urteil vom 16. Juli 2007 - II ZR 3/04 – bisher nur als Pressemitteilung: 1. An dem Erfordernis einer als Existenzvernichtungshaftung bezeichneten Haftung des Gesellschafters für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende oder diese…

BGH: Änderung des Haftungskonzepts zum sog. existenzvernichtenden Eingriff

Strafsachen, Verkehrsunfälle und andere interessante Dinge / Aus der Pressemitteilung des BGH vom 16.07.2007:Die Kernsätze der Entscheidung lauten: 1. An dem Erfordernis einer als Existenzvernichtungshaftung bezeichneten Haftung des Gesellschafters für missbräuchliche, zur Insolvenz der GmbH führende od…

Insolvenzrecht: BGH: Änderung der Rechtsprechung zum sog. existenzvernichtenden Eingriff

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in einem erst kürzlich veröffentlichten Urteil das von ihm selbst im Jahre 2001 mit der Entscheidung "Bremer Vulkan" (BGHZ 149, 10) im Wege der Rechtsfortbildung eingeführte und danach…

Haftung für existenzvernichtende Eingriffe

Blickpunkt Recht & Steuern / Der Bundesgerichtshof hat seine erst seit ein paar Jahren geltende Rechtsprechung zur Haftung eines (Mehrheits-)Gesellschafters bei existenzvernichtenden Eingriffen erneut geändert und ein neues Haftungskonzept entwickelt. Der Beklagte in dem je…

Existenzvernichtungshaftung und Dominoeffekt oder: wir spielen “stille Post”

Corporate BLawG / von Ulrich Wackerbarth Es ist schon verwunderlich, welche Wege eine richterliche Rechtsfortbildung manchmal nehmen kann. Beispiel: die Haftung von (insbesondere) GmbH-Gesellschaftern wegen eines von der Rechtsprechung sogenannten existenzvernichtende…

Existenzgefährdender Eingriff Reloaded

Verschmelzungsbericht / Der Bundesgerichtshof richtet die Haftung des Gesellschafters wegen “existenzgefährdenden Eingriffs” mit seinem Urteil vom 16. Juli 2007 (II ZR 3/04) neu aus (siehe Pressemitteilung des BGH vom 16. Juli 2007). Wesentliche Änderung: Glä…

BGH: Persönliche Haftung des GbR-Gesellschafters nicht abdingbar

Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Der BGH (Urt. v. 20.06.2007 - Az.: IV ZR 288/06) hat entschieden, dass ein GbR-Gesellschafter grundsätzlich seine persönliche Haftung gegenüber Dritten nicht ausschließen kann:Die Gesellschafter (...) haften kraft Gesetzes für die Verbindlichkei…

Keine Durchgriffshaftung wegen Unterkapitalisierung

Paluka.de: Blog / Am 28.04.2008 veröffentlichte der zweite Senat des Bundesgerichtshofs eine weitere Entscheidung zur Frage, in wie weit Gesellschafter einer GmbH dafür unmittelbar haften, dass die Gesellschaft selbst aufgrund ihrer Unterkapitalisierung für den kon…

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RA Christoph Selzer

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