Blutprobenentnahme: Endlich geht`s dem Richtervorbehalt an den Kragen!
beck-blog | 25. Juni 2009 — Unzählige Beiträge haben sich bereits mit der systematischen Umgehung des Richtervorbehalts bei Blutprobenentnahmen beschäftigt…
Die Justizministerkonferenz hat heute einen Beschluß zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen zur schweren Körperverletzung hinsichtlich der Beschneidung von Mädchen gefaßt.
“Die Bevölkerung hat Anspruch auf wirksamen Schutz vor Rückfalltaten gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter. Wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt, muss als letztes Mittel auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung eingesetzt werden können”, führte der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann zu dem heute mit der Mehrheit der CDU-geführten Länder gefassten Beschluss der Justizministerkonferenz (JuMiKo) zur Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen aus. “Eine Reihe aktueller Fälle in anderen Bundesländern, bei denen als hoch gefährlich eingestufte Täter aus der Haft entlassen und nun aufwändig überwacht werden müssen, zeigt, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht”, sagte Busemann. Ein von einer Arbeitsgruppe der unionsgeführten Länder vorgelegter Gesetzentwurf sei eine gute Grundlage für eine neue Regelung aus einem Guss. Einstimmig hat die JuMiKo beschlossen, die weltweit als schwere Menschenrechtsverletzung bewertete Beschneidung von Mädchen durch Verstümmelung der Genitalien künftig als Straftatbestand verfolgbar zu machen. “Das ist ein wichtiges Signal. Damit machen wir deutlich, dass solche unmenschlichen Praktiken bei uns nicht übersehen und nicht geduldet werden”, sagte Busemann. Geplant sei eine verbindliche Verfolgung als schwere Körperverletzung, um betroffene Frauen und Mädchen bei einer Anklageerhebung keinen zusätzlichen Diskriminierungen auszusetzen. Verbessert werden soll auch die Qualität der Leichenschau, ein Thema, welches Niedersachsen bereits 20…
» Vollständiger ArtikelErschienen 5. November 2009 auf http://www.raschlosser.com.
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