Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Nachdem die Regierungsfraktionen zwischenzeitlich eine Einigung über die wesentlichen Inhalte zum Schwarzgeldbekämpfungsgesetz erzielt haben, hat der Finanzausschuss des Bundestages diese umgesetzt. Nun ist der Bundestag am Zug, der die Gesetzesänderungen am 17.3.2011 beschließen soll. Gegenüber dem Regierungsentwurf haben sich noch einige Änderungen ergeben. Voraussetzung für die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige soll demnach die Vollständigkeit der Offenbarung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart sein. Die strafbefreiende Wirkung einer Selbstanzeige wird auf Hinterziehungsbeträge bis 50.000 Euro begrenzt und nur dann gewährt, wenn die hinterzogenen Steuern fristgerecht nachentrichtet werden. Übersteigen die Hinterziehungsbeträge dieses Volumen, tritt keine Strafbefreiung mehr ein, sondern es wird nur von der Strafverfolgung abgesehen, wenn neben Steuern und Zinsen ein freiwilliger Strafzuschl…

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Erschienen 18. März 2011 auf http://www.gabler-steuern.de.

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