Düsseldorfer Kreis äußert sich zum Datenschutz in sozialen Netzwerken
Datenschutzticker.de | 14. Dezember 2011 — Der Düsseldorfer Kreis (eine informelle Vereinigung der obersten Datenschutzaufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bere…
Der Düsseldorfer Kreis (die Gruppe der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich) hat in sich einemBeschluss vom 8.12.2011 zum Datenschutz in sozialen Netzwerken geäußert.
Kernaussage: Die Anwendung des BDSG könne keinesfalls umgangen werden, indem lediglich eine rechtlich selbständige Niederlassung in einem anderen Staat des europäischen Wirtschaftsraumes gegründet wird. Das soziale Netzwerk müsse vielmehr auch in der Verantwortung diese europäischen Niederlassung betrieben werden, um die Verarbeitung der Daten der deutschen Nutzer dem Datenschutzrecht eines anderen europäischen Staates zu überantworten.
Wortlaut: " Aber auch Anbieter, die außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes ansässig sind, unterliegen hinsichtlich der Daten von Betroffenen in Deutschland gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 BDSG dem hiesigen Datenschutzrecht, soweit sie ihre Datenerhebun…
» Vollständiger ArtikelErschienen 14. Dezember 2011 auf http://www.blog.beck.de/blog.
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Internet-Law | 9. Dezember 2011 — Der sog. Düsseldorfer Kreis – das Treffen der obersten Datenschutzbehörden für den nichtöffentlichen Bereich – hat sich in eine…
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Beschluss der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich vom 8. Dezember 2011