BESCHLUSS
am 21.01.2005 von http://www.lawblog.de
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht in Düsseldorf war am 13. April 2004. Das Verfahren wurde eingestellt, wegen geringer Schuld nach § 153 Strafprozessordnung.
Den Einstellungsbeschluss habe ich bis heute nicht. Obwohl zuerst meine Sekretärin und dann ich selbst diverse Male versucht haben, das telefonisch hinzukriegen. Entweder war niemand da. Oder es war jemand da, aber nicht zuständig.
Diverse höfliche Schreiben, zuletzt …
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