Beschleunigungsgebot verletzt, na und?
am 25.06.2007 von strafprozess
Ein Beschwerdeführer gelangte in seiner Haftsache zum wiederholten Mal ans Bundesgericht und blieb zum wiederholten Mal erfolglos (Urteil 1B_98/2007 vom 14.06.2007, vgl. auch 1P.6/2006 vom 29.01.2007). Zur Verletzung des Beschleunigungsgebots und ihrer Folgen für die Untersuchungshaft äusserte sich das Bundesgericht wie folgt:
Zur Praxis des Bundesgerichts:
Nach der Rechtsprechung ist im Haftprüfungsverfahren die Rüge, das Strafverfahren werde nicht mit der verfassungs- und konventionsrechtlich gebotenen Beschleunigung geführt, indessen nur soweit zu beurteilen, als die Verfahrensverzögerung geeignet ist, die Rechtmässigkeit der Untersuchungshaft in Frage zu stellen und zu einer Haftentlassung zu führen. Dies ist nur der Fall, wenn sie besonders schwer wiegt und zudem die Strafverfolgungsbehörden, z.B. durch eine schleppende Ansetzung der Termine für die anstehenden Untersuchungshandlungen, erkennen lassen, dass sie nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, das Verfahren nunmehr mit der für Haftfälle verfassungs- und konventionsrechtlich gebotenen Beschleunigung voranzutreiben und zum Abschluss zu bringen.Ist die gerügte Verzögerung des Verfahrens weniger gravierend, kann offen bleiben, ob eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes vorliegt. Es genügt diesfalls, die zuständige Behörde zur besonders beförderlichen Weiterführung des Verfahrens anzuhalten und die Haft gegebenenfalls allein unter der Bedingung der Einhaltung bestimmter Fristen zu bestätigen (E. 3.3).
Zur Anwendung auf den konkreten Fall:
Dem Verfahrensgericht ist darin zuzustimmen, dass die vom BUR angeführten Gründe nicht geeignet sind, um eine weitere Verfahrensverlängerung zu rechtfertigen. Indem das Verfahrensgericht das BUR unmissverständlich zum beförderlichen Abschluss des Verfahrens aufgefordert und deutlich zu erkennen gegeben hat, dass eine weitere Haftverlängerung fraglich wäre, hat es den zitierten Anforderungen (E. 3.3) Genüge getan. Es hat die Untersuchungshaft für …
Rechtmässigkeit “gerade noch nicht tangiert”
strafprozess / In einem Haftfall, über den ich in einem früheren Beitrag bereits berichtet habe, hat das Bundesgericht eine neuerliche Haftverlängerung geschützt. Im Januar dieses Jahres stellte das Bundesgericht im vorletzten Verfahren folgendes fest: Eine wei…
Kollusionsneigung als neuer Haftgrund?
strafprozess / Das Bundesgericht schützt weiterhin eine von der Bundesanwaltschaft angeordnete, mittlerweile rund 16 Monate dauernde Untersuchungshaft (1B_123/2007 vom 16.07.2007; vgl. zum früheren Verfahren desselben Beschwerdeführers meine früheren Beiträge…
Beschleunigungsgebot verletzt
strafprozess / Das Bundesgericht hebt eine Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Bern teilweise gut, letztlich allerdings nur, weil dessen Begründung einer Überprüfung nicht zugänglich war (Urteil 6S.251/2006 vom 05.02.2007).Die F…
Rechtswidrige Sicherheitshaft aufrechterhalten
strafprozess / Nach Art. 278 StrV / BE muss die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter in HAftfällen innert zwei Monaten seit der Überweisung beginnen. Wird die Frist nicht eingehalten (sie kann durch die Anklagekammer verlängert werden), ist der Beschuldigte au…
2 BvR 1847/07 vom 19.09.2007
BVerfG / 1. a) Der Beschwerdeführer hat eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG entsprechend vorgetragen. Bei der Geltendmachung einer Verletzung des Beschle…
2 BvR 1850/07 vom 19.09.2007
BVerfG / 1. a) Der Beschwerdeführer hat eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1, § 92 BVerfGG entsprechend vorgetragen. Bei der Geltendmachung einer Verletzung des Beschle…
Wirksame Verteidigung?
strafprozess / Das Bundesgericht heisst die Haftbeschwerde eines Laien aus formellen Gründen teilweise gut ( 1B_253/2007 vom 29.11.2007). Die Vorinstanz hatte weder die Verhältnismässigkeit der Haft noch die Wahrung des Beschleunigungsgebots geprüft: Die Verhä…
Konkrete Anhaltspunkte für Kollusionsgefahr
strafprozess / In einem Entscheid vom 06.01.2005 (BGE 1P.840/2005) bestätigt das Bundesgericht seine Rechtsprechung zur Kollusionsgefahr: Für die Annahme von Kollusionsgefahr genügt es bereits, dass - wie hier - konkret befürchtet werden muss, der Beschwerdef…
