Beschlagnahme von Datenträgern

Die Beschwerdeführer (Bf) wenden sich gegen die Durchsuchung und Beschlagnahme des gesamten elektronischen Datenbestands ihrer gemeinsam betriebenen Rechtsanwaltskanzlei und einer unter der gleichen Adresse firmierenden Steuerberatungsgesellschaft im Rahmen eines gegen einen der Berufsträger gerichteten Ermittlungsverfahrens. Ihre Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hob die Beschlüsse des Landgerichts (LG) auf, soweit über die Sicherstellung von Beweismitteln entschieden wurde. Die Sache wurde an das LG zurückverwiesen.

Der Zweite Senat sieht in der Durchsuchung und Sicherstellung des vollständigen Datenbestands von Berufsgeheimnisträgern einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem durch die strikte Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und durch die Beachtung von Verfahrensregelungen begegnet werden müsse. Damit diese Voraussetzungen nicht wirkungslos bleiben, erörtert das Gericht ein Beweisverwertungsverbot.

Zur PM / Beschluss vom 12.04.2004, veröffentlicht heute.

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Themen: Rechtsprechung

Erschienen 8. Juni 2005 auf http://log.handakte.de/.

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