Beschlagnahme von Spielzeug

Ein aktuelles Verfahren erinnert mich gerade an ein Strafverfahren, das ich vor geraumer Zeit bearbeiten durfte. Die Mandantin wurde beschuldigt, ohne entsprechende Erlaubnis über eine scharfe Schußwaffe zu verfügen. Der Nachbar wollte durch das Küchenfenster genau gesehen haben, daß sie eine solche Waffe in der Hand hatte. Sie habe damit regelrecht herumgefuchtelt.

Dieser Vorfall reichte aus, die Wohnung der Mandantin durch die Polizei durchsuchen zu lassen. Auch die „Schußwaffe“ wurde dabei gefunden: Es handelte sich um eine (Kinder-)Spielzeugpistole aus Kunststoff.

Fall erledigt? Mitnichten…

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Themen: Anekdoten

Erschienen 19. Januar 2012 auf http://kanzleiundrecht.wordpress.com.

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