Bescheidene Haushaltsführung
am 07.03.2006 von RA-Blog
Ein Mandant hat einen Verwandten, der seine Wohnung aufgeben muss, da er sie nicht mehr bezahlen kann. Der Gerichtsvollzieher war schon da. Der Verwandte hat die Eidesstattliche Versicherung abgegeben. Jetzt möchte der Mandant ihn unterstützen, indem er ihm eine möblierte Wohnung kostenlos zur Verfügung stellt. Er möchte vermeiden, dass der Gerichtsvollzieher aus dieser Wohnung Gegenstände pfändet. Geht ja schließlich auch nicht, wenn mein Mandant Eigentümer ist und nicht der Verwandte. Darum wollte er prophylaktisch ein Schriftstück in der Wohnung hinterlegen, das der Verwandte dem Gerichtsvollzieher dann zeigen kann, wo drauf steht, dass fast alles in der Wohnung meinem Mandanten gehört.
Ich möchte nicht zu viel verraten, aber mehr als einen Flachbildschirm pro Zimmer fand ich dann doch etwas übertrieben.
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