Beschäftigtendatenschutzgesetz: Umfassende Überwachung am Arbeitsplatz droht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz
vor. So kann am
Arbeitsplatz gegenwärtig nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten
„Beschäftigtendatenschutzgesetz“ könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden. Zudem
würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert
werden („Screening“). Dies würde großflächige, verdachtsunabhängige Datenabgleiche über alle Beschäftigten zulassen. Derzeit ist ein
solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.
„Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für
die Beschäftigten zur Folge haben“, warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen schon
seit Monaten gegen das Vorhaben.
will noch mehr Überwachung zulassen
In der Öffentlichkeit nahezu unbekannt ist, dass Union und FDP im Bundestag die Arbeitnehmerüberwachung durch Änderungen an dem
Regierungsentwurf noch einmal deutlich ausweiten wollen. Dies geht aus bislang wenig beachteten „Formulierungsvorschlägen“ des
Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011 hervor:
Danach soll das Fernmeldegeheimnis für private Gespräche und E-Mails am Arbeitsplatz insgesamt abgeschafft werden. Der Arbeitgeber
soll auch private Gespräche mithören und E-Mails lesen dürfen – um zu überprüfen, ob sie wirklich privat sind. Das Mithören
dienstlicher Telefongespräche und das Mitlesen dienstlicher E-Mails soll permanent und ständig zugelassen werden, nicht mehr nur
stichprobenhaft in vorher mitzuteilenden Zeiträumen. Die permanente Videoüberwachung von Beschäftigten soll ganz allgemein „zur Wahrung
wichtiger betrieblicher Interessen“ zugelassen werden. Der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten („Screening“) soll
nicht mehr nur zur Aufdeckung von Verfehlungen zugelassen werden, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen, sondern auch zum
Aufspüren minder schwerer „Pflichtverletzungen“. Innerhalb von Konzernen soll eine uneingeschränkte Übermittlung von Arbeitnehmerdaten
zugelassen werden. Eignungs- und Einstellungstests nach Methoden, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind, sollen zugelassen werden.
Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge sollen künftig Vorrang vor dem Datenschutzgesetz erhalten und dadurch selbst das geringe
gesetzliche Schutzniveau gänzlich aufheben dürfen.
Nutzt ein Arbeitgeber seine neuen Spielräume, wird das geplante Gesetz – in den Worten der Datenschutzbeauftragten – „zu einer
ständigen Kontrolle der Beschäftigten führen oder den Betroffenen den Eindruck einer umfassenden Überwachung a……
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