Beschäftigtendatenschutz: Auf der Zielgeraden ...
Auf der ersten Etappe zum „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ ist die Zielgerade offenbar erreicht: Nach dem
Eckpunktepapier des BMI vom 31. März 2010 sind in rascher Folge drei Referentenentwürfe vom 28. Mai, 28. Juni (mit vom 7. Juli) und 11. August 2010 erschienen. Der
Referentenentwurf vom 11. August 2010 enthält nur noch wenige offene Punkte.
Bei der Vermittlung des geplanten Beschäftigtendatenschutzes gegenüber der Öffentlichkeit wird die neue „lex facebook“ in den Medien
vermutlich eine besondere Rolle spielen—sie ist geeignet, dem Gesetzgebungsprojekt ein Gesicht zu geben. Dies ist nicht
unproblematisch:
§ 32 Abs. 6 Satz 3 BDSG-RefE 11.8.2010 will die Erhebung—also die gezielte Gewinnung—von Bewerberdaten aus sozialen Netzwerken mit
einer subtilen Grenzziehung beschränken:
„Bei Daten aus sozialen Netzwerken, die der elektronischen Kommunikation dienen, überwiegt das schutzwürdige Interesse des
Beschäftigten [gegen eine Datenerhebung]; dies gilt nicht für soziale Netzwerke, die der Darstellung der beruflichen Qualifikation
dienen.“ In der Gesetzesbegründung heißt es: „Die dort [in sozialen Netzwerken] eingestellten Daten dürfen vom Arbeitgeber
grundsätzlich nicht erhoben werden; eine Ausnahme gilt nur für soziale Netzwerke im Internet, die gerade zur eigenen Präsentation
gegenüber potentiellen Arbeitgebern genutzt werden.“
Auf di…
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