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Überwachung von öffentlichem Raum und Bundeskanzlerin

am 28.03.2006 von http://www.law-blog.de/

Sicher haben Sie davon gelesen, dass die Video-Überwachungskameras des Berliner Pergamon-Museums nicht nur selbige Einrichtung und deren Vorplatz, sondern nebenbei auch noch das Wohnzimmer der Frau Dr. Merkel, bekannt als Bundeskanzlerin dieses, unseres Landes überwachen. Das ist eine Geschichte, die nicht nur pikant ist, weil mit der Bundeskanzlerin natürlich eine besonders prominente Person betroffen ist, sondern auch, weil ähnliche Vorkommnisse – eben weniger prominent – wohl in jeder Stadt jeden Tag vorkommen. Die Videoüberwachung öffentlicher Räume, eigentlich als Lösung für die Problematik der Verfolgung von Gewaltkriminalität gedacht, ist inzwischen selbst zum Problem geworden.
Dabei ist die gesetzliche Regelung – die es, wir sind in Deutschland, natürlich gibt – eigentlich eindeutig und sinnvoll:
§ 6b BDSG - Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen
(1) Die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume (das meint allgemein „Bereiche“ es muss kein überdachter „Raum“ vorliegen, d.A.) mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Videoüberwachung) ist nur zulässig, soweit sie
1. zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen,
2. zur Wahrnehmung des Hausrechts oder
3. zur Wahrnehmung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke
erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.
(2) Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle sind durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
(3) Die Verarbeitung oder Nutzung von nach Absatz 1 erhobenen Daten ist zulässig, wenn sie zum Erreichen des verfolgten Zwecks erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Für einen anderen Zweck dürfen sie nur verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies zur Abwehr von Gefahren für die staatliche und öffentliche Sicherheit sowie zur Verfolgung von …

Zulässigkeit von Videoüberwachungen am Arbeitsplatz

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Recht am eigenen Bild im Arbeitsleben

Rechtsanwälte in Würzburg - Aktuelles / Durch die schnelle technische Entwicklung ist die Herstellung und Verbreitung von Bildern heutzutage sehr viel einfacher als früher. Im Arbeitsleben stellt sich hier vor allem die Frage: “Was darf der Arbeitgeber mit meinem Bild machen?…

Richtigstellungsansprüche aufgrund Datenschutzrechts gegen die Schufa?

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bestimmt in §35 Abs. 1 BDSG, daß unrichtige personenbezogene Daten zu berichtigen sind. Wie verhält sich dies bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten von Banken an die Schufa? Ein Kreditvertrag enthält…

Adresshandel und Datenschutz

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten / Beim Handel mit Adressdaten kollidieren regelmäßig die unterschiedlichen Interessen von werbenden Unternehmen einerseits und werbemüden Privatpersonen auf der anderen Seite. Die Unternehmen möchten möglichst direkt die richtigen Adre…

Unter Beobachtung: Bundeskanzlerin Angela Merkel

BERLIN BLAWG / Nach einem Bericht des Heisenewstickers ist die Bundeskanzlerin Opfer einer Videoüberwachung durch Mitarbeiter des Pergamonmuseums geworden. Den Musumswächtern war es danach möglich, in die Privatwohnung der Bundeskanzlerin mit einer…

Erhebung öffentlich zugänglicher Daten zulässig

Archivalia (Archivrecht) / http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080310_1bvr238803.html Das Bundesverfassungsgericht hat seine entsprechende jüngere Rechtsprechung fortgeführt, siehe http://archiv.twoday.net/stories/4739853/ Werden Daten, die aus im Aus…

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