Überwachung am Arbeitsplatz: E-Mail vs. Datenschutz
In der heutigen Zeit ist fast jeder Büro-Arbeitsplatz mit einem PC samt ausgestattet. Im Umgang mit dem PC und der dienstlichen E-Mail-Adresse sind durch den
Arbeitgeber, aber auch durch den
einige „Spielregeln“ einzuhalten. Der folgende Beitrag ergänzt unseren Artikel zum Thema „Überwachung am – Telefonnutzung vs. Datenschutz“ und soll einen kurzen
Überblick über einige (datenschutz-) rechtliche Rahmenbedingungen zur privaten Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse vermitteln.
Sachlage
Die dienstliche E-Mail-Adresse wird in der Regel für dienstliche und dienstlich veranlasste Zwecke genutzt. Nicht selten dürfen
Arbeitnehmer den Dienst-Account auch privat nutzen – mit teilweise erheblichen Folgen…
Problem
Bei der Frage der E-Mail-Archivierung stehen vor großen Herausforderungen, denn Aufbewahrungspflichten des Unternehmens stehen in einem
Spannungsverhältnis zu datenschutzrechtlichen Vorgaben. Für Arbeitgeber ist die Archivierung des E-Mail-Verkehrs jedoch zwingend
erforderlich um gegenüber Vertragspartnern oder auch dem Finanzamt Vereinbarungen, Ausgaben usw. nachweisen zu können.
Rechtslage
Die pauschale Erlaubnis dienstliche E-Mail-Accounts auch privat nutzen zu dürfen, führt automatisch zu erheblichen rechtlichen
Konsequenzen.
Anbieter-Nutzer-Verhältnis
Denn in einem solchen Fall entsteht, unabhängig davon ob die private E-Mail-Nutzung nun ausdrücklich erlaubt oder nur geduldet ist,
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Anbieter-Nutzer-Verhältnis. Für den Arbeitgeber hat dies zur Folge, dass er das
Fernmeldegeheimnis zu beachten hat. Zusätzlich befindet er sich bei unerlaubter Archivierung bzw. Überprüfung des E-Mail-Verkehrs im
strafrechtlich relevanten Bereich.
Gut, wenn man das vorher bedacht hat!
Lösung Generelles E-Mail-Verbot
Zunächst könnte an ein generelles Verbot der privaten Nutzung gedacht werden. Teilweise ist dies bereits arbeitsrechtlich nicht mehr
durchsetzbar, da ein Fall der sog. „betrieblichen Übung“ vorliegt. Außerdem ist eine solche Lösung nicht immer erwünscht und auch für
ein gutes Betriebsklima nicht unbedingt förderlich.
zur
E-Mail-Nutzung
Im Rahmen einer Betriebsvereinbarung lässt sich eine „beschränkte” private Nutzung des di…
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