Berufungsverhandlung gegen Totalverweigerer in Planung
Nachdem weder Staats- noch Generalstaatsanwaltschaft noch Justizministerium dazu bewogen werden konnten, die Sperrberufung gegen das
Urteil des AG Zittau zurückzunehmen, kommt nun zunächst etwas Bewegung im Berufungsverfahren zustande. Und es zeigt sich durchgehend,
dass der Vorsitzende der 5. Strafkammer am LG Görlitz, Böcker, hier eine andere - korrektere, freundlichere und letztlich
effizientere - Art der Verfahrensbehandlung betreibt, als sein "Prozessvorgänger", RiAG Ronsdorf. Beispiel 1 - Terminabsprache: RiAG
Ronsdorf hatte zu unserer Bitte nach Terminabsprache notiert (und sich auch streng daran gehalten...), dass er grundsätzlich "in
einfach gelagerten Fällen" keine Terminabsprache durchführe, denn, so Ronsdorf, eine solche würde "zu einem faktischen Ruhen der
Rechtspflege" führen. Tatsächlich führte dies zu zwei geplatzten Hauptverhandlungsterminen, unnötiger Anreise von Zeuginnen und einer
Verfahrensverzögerung von einem Jahr. VRiLG Böcker nunmehr hat den Termin abstimmen lassen. Sollte es zur Berufungshauptverhandlung
kommen, so wird diese am 02. September 2008, um 10:00 Uhr stattfinden (Details siehe Kasten links - Termine). Beispiel 2 -
Akteneinsicht: RiAG Ronsdorf hatte die Akte lediglich über die Amtsgerichte am Wohnort der Verteidiger zur Einsicht bereitstellen
lassen. Das führte zu diversen Schwierigkeiten, weil etwa einmal das Amtshilfe leistende Amtsgericht Königstein vergaß, hierüber
überhaupt zu informieren; später war eine Einsicht nicht möglich, weil Richterin und Justizsekretärin in Königstein in Verhandlung
waren. Später, nach erfolgter Einsicht in Königstein, schaffte es die Justizsekretärin, von 10 zu kopierenden Seiten aus der Akte 4
falsche Seiten abzulichten... VRiLG Böcker nunmehr hat uns die Akte auf unseren entsprechenden Antrag direkt zukommen lassen, was
wiederum zu einer erheblichen Beschleunigung des Verfahrens beitrug. Dass die Akte leicht unvollständig war, ist zwar nicht schön,
bei einer Stärke von inzwischen über 470 Blatt (!) und in Umlauf befindlichen Zweit- und Drittakten nicht unbedingt ganz
überraschend... Beispiel 3 - Zeuginnenabladung: RiAG Ronsdorf hatte zu den Hauptverhandlungsterminen jeweils Zeuginnen laden lassen,
die die "Dienstflucht" vo…
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