Berufungsurteil schränkt Forenhaftung ein

Wie heise. deberichtet, wurde in de Berufung das umstrittene Urteil gegen den Verlag zumindest zum Teil abgeändert: Nach den Ausführungen des Senats in der mündlichen Verhandlung muss der Verlag ein Artikelforum nur dann überwachen, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. Im Unterschied dazu hatte das Landgericht Hamburg de facto die Vorabüberwachung aller [...]

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Themen: Landgericht Hamburg , Unterschied
Rechtsgebiet: Medienrecht

Erschienen 24. August 2006 auf http://www.recht-blog.com.

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