Berufungssumme: Bundesregierung lehnt Erhöhung auf 1.000 € ab

Mit seinem Gesetzentwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes will der Bundesrat die Justiz entlasten. Darin war auch die Erhöhung des Mindeststreitwerts für eine zulässige Berufung in arbeitsrechtlichen Verfahren (Berufungssumme) von 600 € auf 1.000 € vorgesehen. Die Bundesregierung stimmt dieser Änderung jedoch nicht zu, wie sie jetzt…

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Themen: Bundesregierung , Berufungssumme

Erschienen 23. November 2007 auf http://www.lohn-praxis.net.

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