Berufung vor dem LAG in dem Rechtsstreit zwischen der Rapperin “Lady Bitch Ray” und Radio Bremen
am 29.05.2008 von http://log.handakte.de/
Die 3. Kammer des LAG Bremen hat unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht Waldemar Reinfelder heute einen Fall verhandelt, in dem es um die Frage ging, ob die Klägerin, die Rapperin „Lady Bitch Ray“, bei Radio Bremen den tarifvertraglichen Status einer arbeitnehmerähnlichen Person hatte und ob ein solches Beschäftigungsverhältnis ggf. wirksam durch Radio Bremen beendet wurde. Die Berufung der Klägerin gegen das klagabweisende erstinstanzliche Urteil blieb dabei erfolglos.
Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde (3 Sa 212/07):
Die Klägerin war seit dem Jahre 2002 in unterschiedlichem Umfang für Radio Bremen freiberuflich als Redakteurin und Moderatorin – u. a. für die Radiowelle Funkhaus Europa – tätig. Nach der Veröffentlichung eines Rapsongs der Klägerin im Internet unter ihrem Künstlernahmen „Lady Bitch Ray“ ist diese durch Radio Bremen seit Mai 2006 nicht mehr eingesetzt worden.
Bei Radio Bremen – wie auch bei anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – existiert ein Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen, der freiberuflichen Mitarbeitern, die in einem bestimmten Umfang tätig sind, unter bestimmten weiteren Voraussetzungen arbeitnehmerähnliche Sozialleistungen (wie z.B. Urlaub) und einen gewissen Bestandsschutz gewährt.
Mit ihrer Klage vor …
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