Berufsrecht: Neue Regeln für die Arztwerbung

von RAin Anna Stenger, LL.M., Fachanwältin für Medizinrecht, Köln, www.Kanzlei-WBK.de Während vielen Ärzten die berufsrechtliche Regelung zur Werbung bekannt ist, sind ihnen die Regelungen des Heilmittelwerberecht nicht geläufig. Das Heilmittelwerbegesetz bestimmt jedoch zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen für die Arztwerbung. Darin findet die Werbung für Arzneimittel, Medizinprodukte sowie andere Mittel, Verfahren, Behandlungen und Gegenstände eine Beschränkung, soweit sich die Werbeaussage auf die Erkennung, Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhaften Beschwerden, oder aber auf operative plastisch-chirurgische Eingriffe bezieht. Dieses Gesetz ist vom Gesetzgeber jetzt überarbeitet und an europarechtliche Vorgaben angepasst worden. Diese Änderungen, die seit dem 26.10.2012 in Kraft sind, betreffen vor allem die Werbung außerhalb der Fachkreise, die sog. Öffentlichkeitswerbung. Dadurch haben sich die Möglichkeiten der Werbung durch bzw. für Ärzte verändert und im Ergebnis gelockert. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend dargestellt. Werbung mit Gutachten, Zeugnissen oder Veröffentlichungen Bislang durfte sich Werbung für Ärzte nicht auf Gutachten oder Fachveröffentlichungen beziehen. Dieses Verbot hat der Gesetzgeber nunmehr gestrichen. Allerdings setzt der Gesetzgeber hier weiterhin enge Grenzen, da eine Werbung mit bekannten Personen untersagt ist, die aufgrund ihrer Fachkunde oder aufgrund ihrer Bekanntheit beim Verbraucher besonderes Vertrauen wecken. Darüber hinaus ist bei der Werbung mit Gutachten oder Fachveröffentlichungen jedenfalls die Einhaltung bestimmter wissenschaftlicher Formalien erforderlich. Werbung mit Krankengeschichten Nach den alten gesetzlichen Regelungen war die Werbung mit Krankengeschichten gänzlich untersagt. Die Neufassung verbietet die Werbung mit Krankengeschichten hingegen nur noch dann, "wenn diese in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt oder durch eine ausführliche Beschreibung oder Darstellung zu einer falschen Selbstdiagnose verleiten kann". Die Gesetzesbegründung schweigt allerdings zur der Frage, was konkret unter "missbräuchlich" und "abstoßend" zu verstehen ist, so dass diese sehr unbestimmten und vagen Begriffe in der Praxis erhebliche Auslegungsschwierigkeiten bereiten werden. Werbung mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung Das bisher enthaltene Verbot von Werbung "mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe" wurde aufgehoben. So wird es künftig möglich sein, auch Abbildungen von Ärzten in der Öffentlichkeitswerbung zu nutzen, so dass in der Werbung kein Rückgriff mehr auf die allseits bekannte "Zahnarztfrau" erfolgen muss. Jedoch gilt auch hier – wie bei der Werbung mit Gutachten und Fachveröffentlichungen – als Grenze das Verbot der Werbung mit bekannten Personen. Werbung mit Vorher-/ Nachher-Bildern Ferner hat…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Gutachten , Rechtliche Rahmenbedingungen , Arztwerbung

Erschienen 5. Dezember 2012 auf http://praxis-freiberufler-beratung.blogspot.com/.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Wichtige Neuerungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG)

Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum | 12. März 2013 — Seit dem 19.10.2012 gelten bedeutende Neuerungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG). Das Folgende hat sich geändert: Das Verbot m…

Nach Änderungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG) darf für Arzneimittel und Medizinprodukte offensiver geworben werden / Werbung mit …

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 14. März 2013 — Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29.10.2012 (hier) ist auch der…

Ärztliches Werberecht durch Bundesgerichtshof weiter gelockert

SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte | 12. September 2007 — BGH, I ZR 51/04, Urteil vom 01. März 2007 Amtliche Leitsätze: (…) Heilmittelwerbegesetz, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 …

Arzt IM Kittel IM Internet - Was Darf Sein?: LG Köln: Der Arzt darf nicht im Kittel werben! / Zum Thema “Werbung in Berufskleidung”

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 4. Juni 2009 — LG Köln, Urteil vom 31.07.2008, Az. 31 O 86/08 §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 3 Nr. 1 UWG, §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, § 2, § 1…

Werbung auf Mahnungen und Rechnungen

DPMS INFO | 24. April 2006 — Werbung, Werbung, Werbung. Überall Werbung. Egal, wo man hinschaut. Augen und Ohren werden stets mit Werbung konfrontiert. Hat …

Neufassung Heilmittelwerbegesetz

LEX MEDICORUM | 28. Februar 2013 — Manche Ärzte gehen heute noch davon aus, dass für sie ein Werbeverbot existiert. Das Gegenteil ist allerdings der Fall! Werbe…

Die Ärztehomepage: Rechtliche Anforderungen für eine weiße Weste

IT-Recht Kanzlei | 30. Juni 2009 — Genau wie die Shop-Seiten von Onlinehändlern unterliegt auch die Onlinepräsenz eines Arztes den gängigen gesetzlichen Anforderu…

Heilmittelwerberecht: Werbung mit Krankengeschichten

LEX MEDICORUM | 11. März 2013 — Wie bereits hier erwähnt, wurde das Heilmittelwerbegesetz (HWG) maßgeblich modernisiert. Eine Form der Werbung, die früher kateg…

Werbung für Schönheitsoperationen

Anwalt bloggt | 11. April 2006 — Die mit der 14. Arzneimittelgesetz (AMG) – Novelle beschlossenen Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) zur Einbeziehung …

Unzulässig: Werbung mit krebshemmender oder cholesterinsenkender Wirkung von grünem Tee

IT-Recht Kanzlei | 7. November 2007 — Eine Werbung für Lebensmittel darf keine Aussagen enthalten, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankhe…

Medizinrecht Köln Wirtschaftsrecht Köln – Rechtsanwälte Wienke & Becker

Rechtsberatung im Medizinrecht und Wirtschaftsrecht bietet die Rechtsanwaltskanzlei Wienke & Becker aus Köln. Auf unserer Website erhalten Sie weitere Informationen zu unseren Beratungsleistungen im Bereich Medizinrecht & Wirtschaftsrecht.


Frielingsdorf Newsletter-Archiv :: Ausgaben