Berufskrankheit: Hautkrebs durch Strahlung beim Schweißen
am 05.11.2005 von http://info.folkertjanke.de
Leidet ein Schweißer nach langjähriger Exposition gegenüber UV-Strahlung am Arbeitsplatz an Hautkrebs, kann eine entschädigungspflichtige Berufskrankheit vorliegen.
Auf die Klage eines Schweißers stellte das Sozialgericht Dortmund fest, dass ein wesentlicher Kausalzusammenhang zwischen den schädigenden Einwirkungen am Arbeitsplatz und dem Hautkrebs des Klägers bestehe. Es handele sich um eine schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankung im Sinne der Nr. 5101 der Anlage zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). Die durch den Technischen Aufsichtsdienst der Berufsgenossenschaft gesicherte hohe und mehr als 40 Jahre dauernde Belastung mit krankheitsauslösender UV-Strahlung am Arbeitsplatz rechtfertige die Annahme einer entschädigungspflichtigen Berufskrankheit. Gartenarbeit in der Freizeit sei als Mitursache zu vernachlässigen, da sie regelmäßig in den Abendstunden und am Wochenende erfolge. Zudem hätten sich bei dem Kläger Hautveränderungen gerade in beruflich exponierten Arealen eingestellt.
Der Umstand, dass in Nr. 5102 der Anlage …
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