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Berufsempört: Claudia Roths kurzes Gedächtnis

am 15.02.2006 von http://www.lehrstellen-verein.de/lupus

Zur Entscheidung des BVerfG zum LuftsicherheitsG erklärt die GRÜNEN-Vorsitzende Claudia Roth
“Das Bundesverfassungsgericht hat ein wichtiges Urteil gefällt. Wir begrüßen die Klarstellung des Gerichts, dass die staatliche Tötung Unschuldiger ein unzulässiger Eingriff in die Würde des Menschen und des Rechts auf Leben wäre. Wir Grüne haben diese Auffassung immer vertreten.”
“Das Parlament” vermeldet dazu:
Inneres. Mit den Stimmen von SPD und Bündnisgrünen gegen das Votum von CDU/CSU und FDP ist das Parlament am 18. Juni der Beschlussempfehlung …

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