Berufngskammer gibt Bewährung

Erfolg in der Berufungsinstanz für einen 29-jährigen Würzburger: Das Landgericht hob eine Verurteilung des Amtsgerichts wegen fahrlässiger Brandstiftung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft auf und verurteilte den Mann zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe.

Dem Amtsgericht hatte der Angeklagte im Juli eine seltsame Geschichte aufgetischt, die man ihm aber nicht widerlegen konnte: Am Abend des 20. April 2005 habe er sich in die Sanderauer Wohnung eines Bekannten geschlichen, weil der ihm einen Laptop abgekauft, aber ewig nicht bezahlt hatte. Den Computer wollte er sich deshalb heimlich zurückholen. Licht machte der Eindringling in der Wohnung nicht („Ich wollte nicht bemerkt werden.“), sondern zündete eine Kerze an, um das Gerät zu suchen.

Als er die Wohnung unverrichteter Dinge wieder verließ, beging er eine folgenschwere Nachlässigkeit: Die Kerze, mit der er zuletzt unter dem Bett nach dem Notebook gesucht hatte, ließ er brennend auf dem Boden des Schlafzimmers stehen. Durch die Flamme geriet der Bettbezug in Brand. Zum Glück bemerkten die Nachbarn in dem Acht-Parteien-Haus die Flammen rechtzeitig und informierten die Feuerwehr, bevor Schlimmeres passieren konnte. Durch den Brand im Schlafzimmer wurde niemand verletzt, am Gebäude entstand ein Sachschaden in Höhe von 28.000 Euro.

Wegen fahrlässiger Brandstiftung verurteilte das Schöffengericht den 29-Jährigen wegen fahrlässiger Brandstiftung zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis. In der Berufung vor dem Landgericht kämpfte der Angeklagte jetzt um eine Bewährungschance, die er auch bekam: „Er hat sich inzwischen schuldeinsichtig gezeigt“, sagte der Vorsitzende der 3. Strafkammer, Dr. Arno Heß.

Den Schuldspruch des Amtsgerichts hat der 29-Jährige akzeptiert, es ging in der Berufung nur noch um die Strafhöhe. „Es tut mir unendlich leid, ich leide darunter“, sagte der Angeklagte. Er hat inzwischen ein Darlehen in Höhe von 30.000 Euro aufgenommen, um den Schaden komplett bezahlen zu können. „Er ist kein Krimineller, er hat nur in einer besonderen Situation falsch reagiert“, betonte Heß. Als Bewährungsauflage soll der Verurteilte den Schaden weiterhin „nach Kräften wiedergutmachen“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Themen: Juristisches

Erschienen 13. Dezember 2006 auf http://www.woetzel-online.info/.

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