Berufliche Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung
am 14.06.2006 von http://info.folkertjanke.de
Nach dem geltenden Arbeits- und Sozialrecht ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, wenn er auf Grund einer Erkrankung nicht seine volle vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringen kann. Andererseits ist anerkannt, dass ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer trotz Erkrankung oft in der Lage ist, unter erleichterten Arbeitsbedingungen tätig zu sein und ihm durch eine allmähliche Steigerung der beruflichen Belastung die Rückkehr in den Beruf erleichtert wird. Krankenkassen und sonstige Sozialversicherungsträger fördern deshalb ua. im Interesse des Betroffenen die sog. stufenweise Wiedereingliederung (§ 74 SGB V, § 28 SGB IX). Im Fall der stufenweisen Wiederaufnahme der Arbeit erhält der arbeitsunfähige Arbeitnehmer weiterhin die ihm sozialrechtlich zustehenden Leistungen. Arbeitsrechtlich bedarf die Wiedereingliederung regelmäßig einer gesonderten Vereinbarung des Arbeitnehmers mit dem Arbeitgeber über die vom Arbeitsvertrag abweichende Art und Weise der Beschäftigung. Im Schwerbehindertenrecht ist ein solcher Beschäftigungsanspruch bereits gesetzlich begründet (§ 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX). Die Wiedereingliederung erfolgt auf der Grundlage ärztlicher Feststellungen. Die hierüber zu erstellende Bescheinigung muss den Wiedereingliederungsplan einschließlich der Prognose über den Zeitpunkt der zu erwartenden Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit enthalten.
An einem solchen aussagekräftigen Wiedereingliederungsplan fehlte es …
BAG: Berufliche Rehabilitation - stufenweise Wiedereingliederung
Rechtblog / Nach dem geltenden Arbeits- und Sozialrecht ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, wenn er auf Grund einer Erkrankung nicht seine volle vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung erbringen kann. Andererseits ist anerkannt, dass ein arbeitsunfähiger Arbe…
Arbeitsrecht: Anspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer auf stufenweise Wiedereingliederung!
Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen / Erkrankten Arbeitnehmern kann die Rückkehr in das Erwerbsleben mit der so genannten stufenweisen Wiedereingliederung ermöglicht werden („Hamburger Modell"). Arbeitsrechtlich bedürfen solcher Maßnahmen wegen der vom Arbeitsvertrag abweichen…
Stufenweise Wiedereingliederung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Anwalt bloggt / Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 13. Juni 2006 in dem Verfahren 9 AZR 229/05 mit der Darlegungslast des schwerbehinderten Arbeitnehmers, der eine stufenweise Wiedereingliederung begehrt, befasst. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu unter anderem…
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Missverständlich
Panorama / Dr. Nicolai Besgen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bonn schreibt hier zum Thema: Anspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer auf stufenweise Wiedereingliederung...Und ich dachte Behinderte hätten ein Recht auf barrierefreien Zugang, a…
Entgeltfortzahlung: Zahlung trotz Schlägerei
Handakte WebLAWg / Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der wegen einer Krankheit arbeitsunfähig ist, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen den Lohn oder das Gehalt weiterzahlen, wenn…
Zur Anwendbarkeit der “Kleinbetriebsklausel” im KSchG ab dem 1. Januar 2004
Recht und Alltag / Nach § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG genießen Arbeitnehmer in Betrieben, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer beschäftigt werden, keinen allgemeinen Kündigungsschutz. Nach Satz 3 der Norm in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung…
