Berücksichtigungsfähige Aufwendungen für Unterkunft und Heizung entstehen nicht bei (kurzzeitiger) Aufnahme bei Freuden bzw. Bekannten, soweit kein Untermietverhältnis begründet wird

Sozialgericht Stade Gerichtsbescheid vom 24.11.2011, - S 28 AS 604/09 - Leistungen für die Unterkunft werden danach grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht. Gemeint sind (Geld-)Aufwendungen, die der Leistungsberech-tigte in der Bedarfszeit für die Nutzung/Gebrauchsüberlassung einer bestimmten Unter-kunft Dritten gegenüber kraft bürgerlichen oder öffentlichen Rechts aufzubringen hat (vgl. Berlit in: LPK-SGB II, 4. Auflage, § 22 Rn. 21). Entstehen tatsächlich keine Aufwendun-gen, weil der Hilfebedürftige keiner konkreten Zahlungsverpflichtung ausgesetzt ist, hat er auch keinen Anspruch auf Unterkunftskosten (vgl. BSG, Urteil vom 20.08.2009 - B 14 AS 34/08 R - zitiert nach juris; Frank in: GK-SGB II, § 22 Rn. 7). Berücksichtigungsfähige Aufwendungen entstehen danach tatsächlich nicht, soweit eine Unterkunft unentgeltlich genutzt werden kann (vgl. Berlit in: LPK-SGB II, 4. Auflage, § 22 Rn. 25). Ein volljähriger Kläger, der bei seinen Eltern - hier: bei seinem Vater - wohnt und einen Bedarf für Unterkunft und Heizung geltend macht, hat vor diesem Hintergrund die anfal-lenden Unterkunftskosten konkret nachzuweisen. Insbesondere ist darzulegen, aus wel-chem Rechtsgrund den Eltern Unterkunftskosten geschuldet werden, worum es sich bei der von den Eltern zur Verfügung gestellten Unterkunft handelt, für welchen Zeitraum die Abrede Geltung beanspruchen soll und welche Möglichkeiten bestehen, sich von der Ab-rede wieder zu lösen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.12.2008 - L 25 B 1970/08 AS ER - ). Berücksichtigungsfähige Aufwendungen entstehen nicht bei (kurzzeitiger) Aufnahme bei Freuden bzw. Bekannten, soweit kein Untermietverhältnis begründet wird (vgl. Berlit in: LPK-SGB II, 4. Auflage, § 22 Rn. 25). Zwar sind die Unterkunfts- und Heizkosten im Re-gelfall unabhängig von Alter oder Nutzungsintensität anteilig pro Kopf aufzuteilen, wenn Leistungsberechtigte nach dem SGB II eine Unterkunft gemeinsam mit anderen Perso-nen nutzen. Eine Nutzung der Wohnung, die das Kopfteilprinzip nach sich zieht, liegt je-doch nicht vor, wenn sich die andere Person nur gelegentlich und besuchsweise in der Wohnung des Le…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Sgb II , Bsg , Rede , Berlin Brandenburg , Lsg , Heizung , Stade
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 30. Januar 2012 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Zu den Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft gehört die Darlehensrückzahlungsverpflichtung der Hilfeempfängerin gegenüber ihr…

sozialrechtsexperte | 24. September 2011 — Mit Urteil vom 18.07.2011, - L 5 AS 28/07 – hat das Landessozialgericht Hamburg wie folgt geurteilt: Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB …

Keine Begrenzung der Unterkunftskosten bei Umzug in ein anderes Bundesland

Anwälte am Spittelmarkt | 24. August 2010 — Das Bundessozialgericht hatte zu entscheiden, ob der örtlich zuständige kommunale Träger nach einem Umzug aus Bayern die Kosten…

Bsg-urteil*B 8 SO 29/10 R: BSG, Urteil vom 25.08.2011, - B 8 SO 29/10 R -

sozialrechtsexperte | 26. August 2011 — Nach der Rechtsprechung des BSG sind Unterkunftskosten nicht nominal aufzuteilen, wenn eine volljährige Person nur in einer Hausha…

Die Zuordnung der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung erfolgt bei Nutzung einer Unterkunft durch mehrere Personen grundsätzlic…

sozialrechtsexperte | 15. August 2011 — Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn vorliegend könnte der sich aus Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz (GG) ergebende besondere Schutz de…

LSG:Hinweispflichten des Leistungsträgers, wenn der Hilfebedürftige in eine angemessene Wohnung umziehen soll

Rechtblog | 9. Oktober 2006 — Ohne Belehrung kein Fristbeginn. So läßt sich das Ergebnis der Entscheidung des LSG von Rheinland Pfalz wohl auf den Punkt bringen…

Die Übernahme von Kabelanschlussgebühren als Bestandteil der Unterkunftskosten kommt allein dann in Betracht, wenn sie notwendiger…

sozialrechtsexperte | 4. August 2011 — Die Übernahme von Kabelanschlussgebühren als Bestandteil der Unterkunftskosten kommt allein dann in Betracht, wenn sie notwendiger…

LSG RP: Ein Umzug kann auch wegen Nichtbewohnbarkeit der alten Wohnung erforderlich sein

Recht und Alltag | 4. Oktober 2006 — Ein Hilfebedürftiger kann die Kosten für eine neue Unterkunft immer dann verlangen, wenn der Umzug erforderlich ist und die Auf…

Haushaltsenergie IN Der Regelleistung: Kein pauschaler Abzug von Kosten der Haushaltsenergie im SGB II

anwalt-kiel.com | 8. April 2010 — Das Landessozialgericht Hamburg – L 5 AS 9/07 – hat entschieden, dass die Kosten der Haushaltsenergie dann zu den Kosten der Un…

Die Unterbringung von zwei Schulkindern verschiedenen Geschlechts in einem Zimmer mit einer Größe von 9 m² macht einen Umzug in ei…

sozialrechtsexperte | 27. August 2011 — § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss vom 11.08.2011, - L 12 AS 3144/11 ER-B - Nach § 22 Abs.…

Erst Umzug, dann Antrag an den Grundsicherungsträger – wer zahlt?

Schlosser Aktuell | 19. Dezember 2009 — Nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II sind durch den Grundsicherungsträger Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsäch…

S 28 AS 604/09 · SG STD · Gerichtsbescheid vom 24.11.2011 · rechtskräftig