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Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

am 12.12.2007 von Blickpunkt Recht & Steuern

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der damit verbundene geldwerte Vorteil als Arbeitslohn zu versteuern. Dieser Vorteil ist pauschal entweder nach der sog. 1 %- Regelung auf Grundlage des Listenpreises für das Fahrzeug oder auf Einzelnachweis nach der sog. Fahrtenbuchmethode zu ermitteln (§ 8 Abs. 2 Sätze 2 ff. des Einkommensteuergesetzes). Der Bundesfinanzhof hatte bisher allerdings noch nicht abschließend geklärt, ob und in welcher Weise Aufwendungen der Arbeitnehmer, die ihnen für diese Fahrzeuge entstehen, mit den von ihnen zu versteuernden Vorteilen verrechnet werden können. Mit drei Urteilen führte der BFH seine Rechtsprechung zu diesen Fragen jetzt anhand dreier Streitfälle fort, in denen die Arbeitnehmer für die überlassenen Firmenwagen die Treibstoffkosten selbst getragen oder zu den Anschaffungskosten der Firmenwagen erhebliche Zuzahlungen geleistet hatten.
Arbeitnehmer können - so der BFH im Verfahren VI R 57/06 - die ihnen im Zusammenhang mit dem überlassenen Firmenwagen entstandenen Aufwendungen im Rahmen ihrer Einkommensteuerveranlagung stets als Werbungskosten geltend machen, wenn der Vorteil auf Grundlage des Einzelnachweises nach der so genannten Fahrtenbuchmethode bewertet und einkommensteuerlich angesetzt wird. Wird der Vorteil allerdings nach der sog. 1%-Regelung pauschal ermittelt, sind zwar pauschale Nutzungsentgelte und damit vergleichbare Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Fahrzeugs vorteilsmindernd zu berücksichtigen. Vom Arbeitnehmer selbst getragene einzelne Aufwendungen wie etwa Treibstoffkosten bleiben dann aber unberücksichtigt (VI R 59/06). Denn der Zweck der typisierenden 1%-Regelung wäre verfehlt, wenn bei dieser pauschalen Vorteilsbewertung individuelle Aufwendungen Berücksichtigung fänden.
Besteuert der Arbeitgeber den nach der sog. 1%-Regelung ermittelten Vorteil aus Fahrzeugüberlassung pauschal nach § 40 Abs. …

Steuerrecht: Aktuelle BFH-Rechtsprechung zur Dienstwagenbesteuerung

Meyer-Köring v.Danwitz Privat - Aktuelle Informationen /  Der Bundesfinanzhof hat sich in drei Urteilen, die in der Anlage im Volltext beigefügt sind, mit der Frage beschäftigt, ob und in welcher Weise Aufwendungen von Arbeitnehmern für den Firmenwagen berücksichtigt werden können. Dabei geht es um d…

1% trotz Nutzungsentgelt

Blickpunkt Recht & Steuern / Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens an einen Arbeitnehmer auch für dessen Privatfahrten ist vom Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil zu versteuern. Die Bewertung dieses geldwerten Vorteils wegen der Nutzung ein…

BFH: Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

STEUERRECHT / BFH-Urteil vom 18.10.2007 - VI R 96/04 BFH-Urteil vom 18.10.2007 - VI R 57/06 BFH-Urteil vom 18.10.2007 - VI R 59/06 Presseerklärung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 108: “Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur pri…

Keine Abgeltung von Unfallkosten durch 1%-Regelung

Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, denen von ihrem Arbeitgeber ein Firmenwagen zur Verfügung gestellt wird, müssen den damit verbundenen geldwerten Vorteil als Arbeitslohn versteuern. Nach dem Einkommensteuergesetz wird der Vorteil monatlich mit 1 % des Bruttol…

Dienstwagenbesteuerung für Arbeitnehmer

Blickpunkt Recht & Steuern / Arbeitnehmer, die einen Firmenwagen auch privat nutzen können, müssen monatlich 1 % des Listenpreises versteuern. Kann der Wagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich dieser Wert mona…

Bewirtung bei Schulungsveranstaltungen

Blickpunkt Recht & Steuern / Aufwendungen für eine geschäftlich veranlasste Bewirtung sind nach § 4 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes steuerlich nicht abziehbar, soweit sie 70 % des angemessenen Betrags übersteigen. Diese Bestimmung greift nach einem heute ver&o…

Geldwerte Vorteile aus Aktienoptionen

Blickpunkt Recht & Steuern / Geldwerte Vorteile aus einem Aktienoptionsprogramm bilden im Regelfall als Anreizlohn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, wenn die Laufzeit zwischen Einräumung und Ausübung der Optionsrechte mehr als zwöl…

Optionskosten bei Nichtausübung

Blickpunkt Recht & Steuern / Räumt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Aktienoptionen als Ertrag der Arbeit ein, sind damit zusammenhängende Aufwendungen des Arbeitnehmers erst im Jahr der Verschaffung der verbilligten Aktien zu berücksichtigen. Verfällt das O…

Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

Blickpunkt Recht & Steuern / Wird der geldwerte Vorteile der privaten Nutzung eines Dienstwagens typisierend nach der 1%-Regelung besteuert, so erhöht sich diese Pauschale um monatlich 0,03% des Listenpreises für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbe…

Verfall einer Option ist kein privates Veräußerungsgeschäft

Blickpunkt Recht & Steuern / Lässt der Inhaber einer erworbenen Kaufoption diese verfallen, ist der Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäftes i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes nicht erfüllt. Dies hat der Bundesfinanzh…

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RA Udo Meisen

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