Berücksichtigung von Gesamtschuld und Unterhaltsrückstand im Zugewinn
Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteilig haften, so kommt es für die Ermittlung des jeweiligen Endvermögens darauf an, ob die Ausgleichsforderung nach § 426 BGB realisierbar ist. Das ist auch dann der Fall, wenn ein Ehegatte erst aufgrund des Zugewinnausgleichs im Stande ist, die interne Ausgleichsforderung zu erfüllen. Ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand ist als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetzen.
BGH, Urteil vom 6. Oktober 2010 – XII ZR 10/09
Der Senat bestätigt zunächst, dass die güterrechtlichen Vorschriften über den Zugewinnausgleich den Gesamtschuldnerausgleich nicht verdrängen, und zwar unabhängig davon, ob die Leistung eines gesamtschuldnerisch haftenden Ehegatten vor oder nach Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens erbracht worden ist. Denn bei richtiger Handhabung der güterrechtlichen Vorschriften vermag der Gesamtschuldnerausgleich das Ergebnis des Zugewinnausgleichs nicht zu verfälschen. Die Tilgung der Gesamtschuld durch einen der haftenden Ehegatten bewirkt im Regelfall keine Veränderung der für die Ermittlung des Zugewinn maßgeblichen Endvermögens, wenn die Gesamtschuld wirtschaftlich zutreffend, d.h. unter Beachtung des gesamtschuldnerischen Ausgleichs in die Vermögensbilanz eingestellt wird.
Soweit bei der Zustellung des Scheidungsantrags als Stichtag für die Berechnung des Endvermögens gemeinsame Verbindlichkeiten der Ehegatten noch nicht getilgt sind, ist im Endvermögen beider Ehegatten jeweils die noch bestehende Gesamtschuld in voller Höhe als Passivposten zu berücksichtigen. Demgegenüber ist – die Durchsetzbarkeit vorausgesetzt – der jeweilige Ausgleichsanspruch gegen den anderen Ehegatten, der die Befriedigung des Gläubigers nicht voraussetzt, als Aktivposten anzusetzen. Im Ergebnis hat das regelmäßig zur Folge, dass Ehegatten, die als Gesamtschuldner haften, die gemeinsamen Verbindlichkeiten bei ihrem Endvermögen jeweils nur mit der Quote ansetzen können, die im Innenverhältnis auf sie entfällt.
Vorrangig ist deshalb zu prüfen, in welchem Verhältnis die Parteien die Darlehensschulden im Innenverhältnis tragen. Eine abweichende Bestimmung gemäß § 426 BGB kann sich aus Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisses oder der Natur der Sache, mithin aus der besonderen Gestaltung des tatsächlichen Geschehens ergeben.
Die Miteigentumsgemeinschaft wurde im vorliegenden Fall durch die eheliche Lebensgemeinschaft der Parteien überlagert. Daraus können sich für im Verhältnis als Miteigentümer gesamtschuldnerisch aufgenommene Kredite Abweichungen gegenüber den Regeln der Bruchteilsgemeinschaft ergeben. Für die Zeit bis zum Scheitern der Ehe kann es nahe liegen, die alleinige Haftung des Beklagten für d…
» Vollständiger ArtikelThemen: Unterhalt , Bgh , Zugewinn , Gesamtschuld , Zugewinn, Gesamtschuld
Erschienen 13. Januar 2011 auf http://rechtsauskunft.wordpress.com.
Die Gesamtschuld im Zugewinnausgleich
Rechtslupe | 25. November 2010 — Ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs eine Gesamtschuld der Ehegatten zu berücksichtigen, für die sie im Innenverhältnis anteili…
Unterhaltsrückstand im Zugewinnausgleich
Rechtslupe | 25. November 2010 — Ein am Bewertungsstichtag bestehender Unterhaltsrückstand ist als Passivposten im Endvermögen des Unterhaltsschuldners anzusetz…
Ausgleichsanspruch bei Elterndarlehen nur eines Ehegatten
arbeit-familie.de | 8. August 2010 — BGH, Urteil vom 21.07.2010, XII ZR 104/08 Die Eheleute erwarben eine Immobilie. Den Kauf finanzierten sie über zwei B…
BGH zu Schenkungen unter Ehegatten im Zugewinnausgleich
scheidungsfix | 10. November 2010 — Am 10.11. hat der Bundesgerichtshof eine weitere Entscheidung zu Schenkungen in der Ehe veröffentlicht (Az.: XII ZR 69/09, Ents…
Nach Trennung und Verkauf der gemeinsamen Immmobilei: Wie verrechnen wir die Tilgungsleistungen?
Recht & Mediation | 5. März 2012 — In einem Beschluss vom 8.12.2011 (Aktenzeichen 1 UF 396/11) wie folgt entschieden (Leitsätze des Gerichts): 1. Die Grundreg…
Zugewinn - Eine Übersicht
Rechtsanwalt News | 18. November 2008 — Die Zugewinngemeinschaft gemäß der §§ 1363 ff BGB ist der gesetzliche Güterstand, tritt also bei einer Heirat ein, wenn die Ehe…
Familienrecht: Reform des Zugewinns beabsichtigt
Meyer-Köring v.Danwitz | 27. November 2007 — Das Bundesministerium der Justiz hat Anfang November einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs auf den Weg gebracht…
BFH: Grundstücksübertragung unter Ehegatten bei gemischter Nutzung des Hauses
Steuerpraxis | 20. März 2009 — Nutzen Eheleute nur einen Teil des Hauses zu eigenen Wohnzwecken, während der andere Teil von Dritten bewohnt wird oder anderen…
Auseinandersetzung einer Ehegatten-Innengesellschaft
Blickpunkt Recht & Steuern | 28. März 2006 — Besteht zwischen Ehegatte eine BGB-(Innen-)Gesellschaft, so kann diese nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgeric…
Unterhaltsansprüche im Zugewinn
Rechtsanwalt News | 20. November 2008 — Im Zugewinn sind zu den jeweiligen Stichtagen alle Aktiva und Passiva zu saldieren. Hat einer der Ehegatten zBAnsprüche auf r…

