Bertelsmann Club

Aus einem Schreiben des “Club” (Bertelsmann) an eine Mandantin, die nichts bestellt hatte und deswegen auf eine ihr unverständliche Mahnung nicht zahlen wollte:

“Sie versichern, den bei uns noch offenen Betrag bezahlt zu haben. (…) Wir haben daraufhin intensiv nach dem Verbleib des Geldes geforscht: leider ohne Ergebnis, wie wir Ihnen gestehen müssen. Deshalb unsere Bitte: Helfen Sie uns! Am besten schicken Sie uns eine Kopie Ihres Zahlungsbeleges.”

Warum die Mandantin überhaupt angemahnt worden war, blieb unklar. Auch auf Nachfrage konnte Bertelsmann nicht zur Erhellung beitragen. Schließlich fand die Mandantin zu Hause einen Kassenbon über den angemahnten Betrag. Sie hatte einige Zeit vorher in einer Filiale etwas gekauft und bar gezahlt. Nach Übersendung einer Kopie des Kassenzettels hatte der Verein Club ein Einsehen.

Das ist aber noch nicht alles. Kurze Zeit später kam noch eine Mandantin mit einer Bertelsmann-Mahnung. Die habe ich dann erstmal gefragt, ob sie in der Filiale ******** etwas gegen Barzahlung gekauft hatte. Hatte sie. Und der Club hatte natürlich nochmals ein Einsehen.

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Themen: Bertelsmann

Erschienen 5. Oktober 2005 auf http://www.ra-blog.de.

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