Übersicht: Gerichtliche Streitwerte bei Abwehr unerwünschter Werbe-E-Mails (Spam)

Im Folgenden wird in Auszügen auf gerichtlich festgesetzte Streitwerte hingewiesen, die von bundesdeutschen Gerichten festgesetzt wurden. Grundsätzlich gilt es zu unterscheiden zwischen Werbe-E-Mails, die der Verbraucher / Privatmann erhält und solchen, die einem Unternehmen zugehen. Die genannten Entscheidungen nehmen sämtlich auf Besonderheiten des konkret beurteilten Sachverhalts Bezug. Hinweise zu weiteren, in folgender Übersicht noch nicht angegebenen Streitwerten nehmen DR. DAMM & PARTNER gerne entgegen. Kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (→ Klicken Sie bitte auf diesen Link: Kontakt).

500,00 EUR AG Burgwedel, Urteil vom 07.02.2008, Az. 70 C 161/06 OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.01.2008, Az. 6 W 121/07

2.000,00 EUR KG, Beschluss vom 27.07.2006, Az. 9 W 50/06

3.000,00 EURBGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az. VI ZR 65/04OLG Hamburg, Beschluss vom 11.10.2007, Az. 14 W 66/07 4.500,00 EUROLG Schleswig, Beschluss vom 05.01.2009, Az. 1 W 57/087.500,00 EUR LG Kassel, Urteil vom 20.11.2006, Az. 8 O 1982/06 LG Trier, Beschluss vom 11.01.2007, Az. 5 O 18/07 LG Paderborn, Beschluss vom 07.02.2007, Az. 4 O 59/07 LG Berlin, Beschluss vom 08.05.2007, Az. 1049/06

10.000,00 EUR OLG Koblenz, Beschluss vom 29.09. 2006, Az. 14 W 590/06

≤ 12.500,00 EUR LG Lübeck, Beschluss vom 06.03.2006, Az. 5 O 315/05 a. Einmalige Spam-E-Mail, privater Adressat: 3.000 EUR b. Einmalige Spam-E-Mail, gewerblicher Adressat: 4.000 EUR c. Mehrfach Spam-E-Mails, privater Adressat: 5.000 EUR d…

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Themen: Berlin , E-mail , Spam , Gerichte , Streitwert , Übersicht , Hamburg , Koblenz , Urteile & Beschlüsse , Kassel , Schleswig , Hildesheim , Werbung , Belästigung , Streitwerte , Unerwünschte

Erschienen 9. Februar 2009 auf http://damm-legal.de.

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