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Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006

am 15.04.2007 von http://www.sokolowski.org/blog/

Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006.

Tägliche Lenkzeit

Maximal 9 Stunden
Zwei mal pro Woche Erhöhung auf 10Stunden zulässig

Wochenlenkzeiten

Höchstens 56 Stunden pro Woche
Jedoch höchstens 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen

Lenkzeitunterbrechung

Mindestens 45 Minunten nach 4 1/2 Stunden Lenkzeit
Aufteilung in einen Abschnitt Abschnitt von 15 Minuten, gefolgt von einem Abschnitt von 30 Minuten ist zulässig (Drei Pausen à 15 Minuten sind nicht mehr zulässig!)

Tägliche Ruhezeit

Mindestens 11 Stunden
Eine Verkürzung der Täglichen Ruhezeit auf 9 Stunden ist nun 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten möglich. Ein Ausgleich ist entgegen der früheren Rechtslage nicht mehr erforderlich.
Es ist auch eine Aufteilung der täglichen Ruhezeit in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber insgesamt mindestens 12 Stunden Ruhezeit einzuhalten, wobei zunächst 3 und sodann 9 Stunden Tagesruhezeit zu nehmen sind.
Bei Mehrfahrerbetrieb ist eine Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden innerhalb eines 30-Stunden-Zeitraums zu nehmen

Wöchentliche Ruhezeit

Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit
Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, dann muss aber innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen mindestens folgendes eingehalten werden:

2 Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden oder
1 Ruhezeit von mindestens 45 Szunden zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. Aussdem ist ein Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich.

Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen. Hier gibt es entgegen der vorherigen Rechtlage keine Ausnahme mehr. Das Fahrzeug muss also zwingend am 7. Tag stehen!

AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals)

Achtung: Anstelle der fahrpersonalrechtlichen Bestimmungen der VO (EG) …

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