Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006
am 14.04.2007 von http://www.sokolowski.org/blog/
Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006.
Tägliche Lenkzeit
Maximal 9 Stunden
Zwei mal pro Woche Erhöhung auf 10Stunden zulässig
Wochenlenkzeiten
Höchstens 56 Stunden pro Woche
Jedoch höchstens 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen
Lenkzeitunterbrechung
Mindestens 45 Minunten nach 4 1/2 Stunden Lenkzeit
Aufteilung in einen Abschnitt Abschnitt von 15 Minuten, gefolgt von einem Abschnitt von 30 Minuten ist zulässig (Drei Pausen à 15 Minuten sind nicht mehr zulässig!)
Tägliche Ruhezeit
Mindestens 11 Stunden
Eine Verkürzung der Täglichen Ruhezeit auf 9 Stunden ist nun 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten möglich. Ein Ausgleich ist entgegen der früheren Rechtslage nicht mehr erforderlich.
Es ist auch eine Aufteilung der täglichen Ruhezeit in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber insgesamt mindestens 12 Stunden Ruhezeit einzuhalten, wobei zunächst 3 und sodann 9 Stunden Tagesruhezeit zu nehmen sind.
Bei Mehrfahrerbetrieb ist eine Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden innerhalb eines 30-Stunden-Zeitraums zu nehmen
Wöchentliche Ruhezeit
Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit
Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, dann muss aber innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen mindestens folgendes eingehalten werden:
2 Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden oder
1 Ruhezeit von mindestens 45 Szunden zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. Aussdem ist ein Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich.
Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen. Hier gibt es entgegen der vorherigen Rechtlage keine Ausnahme mehr. Das Fahrzeug muss also zwingend am 7. Tag stehen!
AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals)
Achtung: Anstelle der fahrpersonalrechtlichen Bestimmungen der VO (EG) Nr. …
Hallo,
zu diesem Thema habe ich noch folgende Frage:
"Wie lange darf ein LKW-Fahrer innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen maximal am Steuer sitzen?!
Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.
Mit freundlichen Grüßen
Chr. Reukes
Die summierte Lenkzeit während zwei aufeinander folgenden wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten. als Woche gilt Mo, 00:00 Uhr bis So, 24:00 Uhr.
Zur Person: Angehöriger der Bundeswehr(Zivielkraftfahrer Bus)
Frage: Ab wann gelten für uns die EG Bestimmungen über Lenkzeiten nicht über 208 Std pro Monat.
Vielen Dank im Voraus.
Ich arbeite in einer Spedition und wir müssen seit dem 01.01.2008 lückenlose Arbeitszeitnachweise für unsere Fahrer vorweisen! Unsere Spedition ist im Schwertransportgeschäft tätig und da kommt es vor, dass Fahrer mal 3 Wochen am Stück nicht zum Betrieb kommen. Wie soll man nun diesen Fahrern zeitgenaue Arbeitsnachweise zukommen lassen??? Hat jemand schon Erfahrungen in diesem Bereich??? Bitte melden, ich wurde mit dieser schrecklichen Aufgabe betraut....
Liebe Grüße
Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006
Anwalt bloggt / Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006. Tägliche Lenkzeit Maximal 9 Stunden Zwei mal pro Woche Erhöhung auf 10Stunden zulässig Wochenlenkzeiten …
Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006
Anwalt bloggt / Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006. Tägliche Lenkzeit Maximal 9 Stunden Zwei mal pro Woche Erhöhung auf 10Stunden zulässig Wochenlenkzeiten …
Lenk- und Ruhezeiten nach Einführung des § 21a ArbZG
Anwalt bloggt / Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.  Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Ge…
Lenk- und Ruhezeiten nach Einführung des § 21a ArbZG
Anwalt bloggt / Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Gege…
Geänderte Lenk- und Ruhezeiten für Lastwagenfahrer ab heute
Blog der Verkehrsunfallabwicklung / Seit heute gelten veränderte Lenk- und Ruhezeiten für Lastwagen- und Busfahrer. Wie das Bundesamt für Güterverkehr in Köln mitteilte, müssen die Fahrer nun eine Ruhezeit von neun Stunden innerhalb von 24 Stunden einhalte…
Kein Bußgeld mehr bei Lenkzeitenverstößen
Handakte WebLAWg / Seit dem 11. April können LKW-Fahrer und ihre Arbeitgeber nicht mehr wegen Verstößen gegen die europäischen Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten mit Bußgeld belegt werden, weil es das Bundesverkehrsministerium versäumt hat, die deutschen BuÅ
Arbeitszeitgesetz, Änderung für Bus- und LKW-Fahrer
Anwalt bloggt / Aus gegebenem Anlass - die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen: § 21a ArbZG Be…
Arbeitszeitgesetz, Änderung für Bus- und LKW-Fahrer
Anwalt bloggt / Aus gegebenem Anlass - die Neuregelungen scheinen bei den betroffenen Betrieben noch nicht hinreichend bekannt zu sein, wird auf den mit Wirkung zum 1. September 2006 in das Arbeitszeitgesetz neu aufgenommenen § 21 ArbZG hingewiesen: § 21a ArbZG Be…
Frühlingsanfang: 12 Stunden hell - 12 Stunden dunkel
DPMS INFO / Astronomisch war heute Morgen, am 21. März 2007, gestern Morgen um 1:07 MEZ die Zeit des Äquinoktiums - des Frühlingsanfangs. Das bedeutet, dass es heute weltweit rund 12 Stunden hell ist und ca. 12 Stunden dunkel bleibt, was folgenden Skizze…
Top-Thema bei Verdi
kanzlei-hoenig.info / Am Ende würden die Beschäftigten dabei sogar noch draufzahlen, da die Arbeitgeber die Arbeitszeit auf 40 Stunden verlängern wollen. lese ich auf Verdi.de. 40 Stunden. Ah-ja. Die waren für mich am Donnerstag vormittags beim zw…
Neue Arbeitszeitregelungen für LKW- und Busfahrer
Anwalt bloggt / Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. Juli 2006 neuen Regelungen zur Arbeitszeit für das Fahrpersonal von Lastkraftwagen und Bussen zugestimmt. Unter anderem wird eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden festgelegt. Die Arbeitszeit d…
Keine Lenk- und Ruhezeiten mehr für Bus- und LKW-Fahrer?
Anwalt bloggt / Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat jedoch bislang lediglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt (siehe hier). Das erste Amtsgericht hat nun die Auffassung vertre…
