Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006

Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006.

Tägliche Lenkzeit Maximal 9 Stunden Zwei mal pro Woche Erhöhung auf 10Stunden zulässig Wochenlenkzeiten Höchstens 56 Stunden pro Woche Jedoch höchstens 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen Lenkzeitunterbrechung Mindestens 45 Minunten nach 4 1/2 Stunden Lenkzeit Aufteilung in einen Abschnitt Abschnitt von 15 Minuten, gefolgt von einem Abschnitt von 30 Minuten ist zulässig (Drei Pausen à 15 Minuten sind nicht mehr zulässig!) Tägliche Ruhezeit Mindestens 11 Stunden Eine Verkürzung der Täglichen Ruhezeit auf 9 Stunden ist nun 3 mal zwischen 2 wöchentlichen Ruhezeiten möglich. Ein Ausgleich ist entgegen der früheren Rechtslage nicht mehr erforderlich. Es ist auch eine Aufteilung der täglichen Ruhezeit in 2 Abschnitte möglich. Dann sind aber insgesamt mindestens 12 Stunden Ruhezeit einzuhalten, wobei zunächst 3 und sodann 9 Stunden Tagesruhezeit zu nehmen sind. Bei Mehrfahrerbetrieb ist eine Tagesruhezeit von mindestens 9 Stunden innerhalb eines 30-Stunden-Zeitraums zu nehmen Wöchentliche Ruhezeit Mindestens 45 Stunden einschließlich einer Tagesruhezeit Eine Verkürzung auf 24 Stunden ist möglich, dann muss aber innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen mindestens folgendes eingehalten werden: 2 Ruhezeiten von mindestens 45 Stunden oder 1 Ruhezeit von mindestens 45 Szunden zuzüglich 1 Ruhezeit von mindestens 24 Stunden. Aussdem ist ein Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erforderlich. Die wöchentliche Ruhezeit ist nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen einzulegen. Hier gibt es entgegen der vorherigen Rechtlage keine Ausnahme mehr. Das Fahrzeug muss also zwingend am 7. Tag stehen! AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals) Achtung: Anstelle der fahrpersonalrechtlichen… » Vollständiger Artikel
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Erschienen 14. April 2007 auf http://www.sokolowski.org/.

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Kommentare zu "Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006":

12. November 2007 von Reukes, Christian — Hallo,
zu diesem Thema habe ich noch folgende Frage:
"Wie lange darf ein LKW-Fahrer innerhalb von zwei aufeinander folgenden Wochen maximal am Steuer sitzen?!
Über eine Antwort wäre ich sehr erfreut.

Mit freundlichen Grüßen

Chr. Reukes
12. Dezember 2007 von Christian Turik — Die summierte Lenkzeit während zwei aufeinander folgenden wochen darf 90 Stunden nicht überschreiten. als Woche gilt Mo, 00:00 Uhr bis So, 24:00 Uhr.
3. April 2008 von Fehrs, Jürgen — Zur Person: Angehöriger der Bundeswehr(Zivielkraftfahrer Bus)
Frage: Ab wann gelten für uns die EG Bestimmungen über Lenkzeiten nicht über 208 Std pro Monat.
Vielen Dank im Voraus.
14. Juli 2008 von Mareike — Ich arbeite in einer Spedition und wir müssen seit dem 01.01.2008 lückenlose Arbeitszeitnachweise für unsere Fahrer vorweisen! Unsere Spedition ist im Schwertransportgeschäft tätig und da kommt es vor, dass Fahrer mal 3 Wochen am Stück nicht zum Betrieb kommen. Wie soll man nun diesen Fahrern zeitgenaue Arbeitsnachweise zukommen lassen??? Hat jemand schon Erfahrungen in diesem Bereich??? Bitte melden, ich wurde mit dieser schrecklichen Aufgabe betraut....

Liebe Grüße
6. September 2008 von Andreas — Ich bin Kraftfahrer im Fernverkehr. Wieviel Stunden darf ich täglich arbeiten ( also auch die 9 Stunden fahrzeit einberechnet! ) ? Denn in der vergangenheit habe ich täglich bis zu 15 Stunden gearbeitet. Lenkzeiten habe ich noch nicht überschreiten müssen, nur würde ich gern endlich hieb und stichfeste Kommentare an meinen Disponenten übermitteln, wenn er mir nach 13 Arbeitsstunden noch einen Kunden "aufdrückt", weil ich noch eine Stunde Fahrzeit habe. Es muss doch irgendwo klar definiert sein, wieviel Stunden ein Kraftfahrer am Tag insgesammt ( also auch die Lenkzeit ) arbeiten darf. Denn hin und wieder kommt es vor, dass ich gar nicht an die 9 Stunden Lenkzeit herankomme, aber schon 13 Stunden gearbeitet habe. Dann wird seitens der Disposition gefordert weiter zu arbeiten. Weigere ich mich, werde ich wegen Arbeitsverweigerung gefeuert. Wer weis Rat?
18. April 2009 von Max Ketteler — Ich fahre als selbstänndiger Unternehmer einen Touneebus. Es liegt in der Natur der Sache, das der Kunde jeden Tag woanders auftritt. Eine 45Stdige Ruhezeit ist sowas von unmöglich, denn wenn ich den Bus z.B.in Wien verlasse, ist es ein Problem nach, sagen wir mal Rostock zu kommen! Wo liegt da der Sinn, mir gehen dadurch zwei ganze Arbeitstage verloren! Das alle sechs Tage macht sechs bis acht verlorene Abeitstage, dazu kommen noch Kosten für Übernachtungen und An-und Abreisen der Ablösung, Reisekosten um wieder zum Bus zu gelangen, das ist fast ein Drittel meines Einkommens! Kennt jemand eine Ausnahmeregelung?
21. März 2010 von Strauch Dietmar — Hallo ,habe mal eine Frage.wen ich länger als 11stunden Pause mache ca,15 stunden kann man die 4 stunden zum ferlängerten Wochenausgleich dazu zählen.Mein Disponent ist der Meinung ja,und wen ich in der Woche einen Tag mal keine Arbeit habe zählt er das zum Wochenausgleisch auch dazu.bitte um antword
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