Die Gedanken der Schuldner
Red Tape | 27. Juli 2010 — Aufgrund eines Leserbeitrages ist es mal fällig, sich mit dem schon typischen Verhalten und Denken von Schuldnern auseinander z…
In einem Jahr ist alles vergessen? …..scheint MANcher zu denken. Und sagt das – presseöffentlich – auch laut.
Ach ja? ………Abwarten. MANchmal ist das öffentliche Gedächtnis, mindestens ebenfalls 20 Jahre mit- und noch weit länger durchhalten zu können, nicht zu unterschätzen.
Wetten, dass?
Und dann schau’ ma’ mal. Wer und wessen Gedächtnis sich länger bewährt. Und Bewährung – ob ihm das Wort schmeckt oder nicht – wäre die Devise mehr als nur EINES solchen Jahres. Wenn man in Anspruch nimmt, erst in der Gesamtschau einer Amtszeit von 5 Jahren beurteilt werden zu wollen.
Nicht nur, weil dies das Volk sehr wohl so sieht. Und daher auch die kommende Zeit als Zeitraum der Bewährung bewertet. Und hier mal ein kleiner Schlenker am zu strafrechtlich missbehaglichem Begriff des Bewährens vorbei ins Zivilrecht. Mit dem der Bundespräsident bei seinem grundlegenden Fehlverständnis von „Handschlagqualitäten“ mancher – nein, nicht Freundschaftsdiensten oder dazu dienenden Verträgen, wohl aber – Darlehensverträge und ihrem Schriftformerfordernis für einen Juristen seltsam auf Kriegsfuss zu stehen scheint.
Wir helfen ihm da aber erst mal behutsam in die ersten Schritte des Zivilrechts, den sog. Allgemeinen Teil hinein. Dahin wo der Begriff des Empfängerhorizonts sich angesiedelt wiederfindet. Nun mag man seinen Plan, in 5 Jahren einen Erfolgsgeschichte für sich abgeliefert zu haben, genau genommen erst mal nur als Absichtserklärung bezeichnen können (Und wie diese zu erfüllen ist, bestimmen Amt und Funktion des Grundgesetzes in dern Vorschriften des Bundespräsidenten – und sein Amtseid.) Und nicht als Willenserklärung im juristischen Sinne. Gleichwohl stellt sich die Frage, wer das Gütesiegel der „Erfolgsgeschichte“ zuständigkeitshalber dann verleiht.
Nein, wie (selbst-)zufrieden jemand seine eigenen Handlungen als seinem und anderen Ansprüchen an ihn und Amt auch beurteilen mag – Zeugnisse verteilen immer noch diejenigen, welche das Amt verliehen haben. Und sei es auch in nicht direkter Wahl, sondern über die Bundesversammlung – die Noten verteilt der Souverän. Über dessen öffentliche Meinungsbildung. Die presseöffentliche. Und langfristig – die irgendwann historische.
Für die Frage der Bewährung und wer beurteilen wird, ob er also eine Erfolgsgeschichte über 5 Jahre hin abliefern kann und wird, ist nicht er selbst (allein und deutungshoheitlich) der Beurteilende. Sowenig wie man sich selbst entschuldigt und glaubt, damit habe es dann auch – Maulkorb über Volkes und der Presse Stimme und Meinung schwubbdidwubbs und Ruhe im Karton, hugh! der Häuptling hat gesprochen – gefälligst sein Bewenden zu haben, sondern um Entschuldigung bittet. Die dann vom Gegenüber, dem Erklärungsempfänger angenommen werden kann – oder nicht. Oder eben ….nur vorbehaltlich keiner künf…
» Vollständiger ArtikelErschienen 8. Januar 2012 auf http://jusatpublicum.wordpress.com.
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