Überraschungseffekt in Mietverträgen

Dass es nicht nur wichtig ist, einen Mietvertrag möglichst kurz und verständlich, sondern auch übersichtlich und logisch zu gestalten, zeigt eine Entscheidung des BGH vom 21.07.2010.

Im Fall befand sich eine Klausel, die die Garantiehaftung des Vermieters für anfängliche Mängel ausschließen sollte. Diese Klausel befand sich in einem Vertragsteil, der mit “Aufrechnung, Zurückbehaltung” überschrieben war. Grundsätzlich kann die verschuldensunabhängige Garantiehaftung auch im Formularvertrag wirksam abbedungen werden. Trotzdessen hielt der BGH die Klausel allein aufgrund ihrer Positionierung im Vertrag für unwirksam:

“Ein Überraschungseffekt im Sinne von § 305 c BGB kann sich aus der Stellung der Klausel im Gesamtwerk der allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben. Das ist etwa der Fall, wenn sie in einem systematischen Zusammenhang steht, in dem der Vertragspartner sie nicht zu erwarten braucht.”

Der BGH geht damit davon aus, dass Formularverträge in sich logisch sortiert sind. Unter Überschriften sollten daher nur diejenigen Inhalte g…

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Themen: Bgb , Formularvertrag , Vertrag , Überraschungseffekt , § 305 Bgb , Garantiehaftung

Erschienen 19. November 2010 auf http://www.ra-sawal.de/Wordpress.

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