Überraschung: Betriebsübergang - Kündigungssschutz weg
am 03.05.2007 von andreas-buschmann.net
Was passiert bei einem Betriebsübergang mit dem Kündigungsschutz, wenn der bisherige Arbeitgeber einen Betrieb oder Betriebsteil auf einen Erwerber überträgt und der neue Betriebsinhaber nur einen Kleinbetrieb hat? Entfällt dann beim neuen Arbeitgeber der bisherige Kündigungsschutz?
Das Bundesarbeitsgericht (15.02.2007 - 8 AZR 397/06) entschied: Der Kündigungsschutz besteht beim neuen Arbeitgeber nicht mehr weiter, wenn der nur einen so genannten Kleinbetrieb führt, in dem die Mindestzahl Arbeitnehmer nicht beschäftigt ist, damit Allgemeiner Kündigungsschutz gilt.
Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt zwar ein Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Der im Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber (Betriebsveräußerer) bestehende allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann aber nicht nach dieser Vorschrift “mitgenommen” werden. Es kommt richtigerweise darauf an, ob in dem Betrieb des neuen Arbeitgebers (Betriebserwerber) die nötige Mindestzahl an Arbeitnehmern beschäftigt wird (§ 23 KSchG).
Wenn man so will, eröffnet dies Arbeitgebern gewisse Gestaltungsspielräume. Es ist ja denkbar dass ein Arbeitnehmer sich …
BAG: Kein Übergang des Kündigungsschutzes bei einem Betriebsübergang
Rechtblog / Nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB tritt der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem im Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestehenden Arbeitsverhältnisses ein. Der im Arbeitsverhältnis mit dem Betriebsveräußerer erwach…
§ 613 a BGB: Kündigungsschutz geht bei Betriebsübergang nicht mit über
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Arbeitsrecht: Mitarbeiter haben kein Widerspruchsrecht
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Der Betriebsübergang im Überblick
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Gesellschaftsrechtlicher Untergang des bisherigen Arbeitgebers
Blickpunkt Recht & Steuern / Erlischt der bisherige Betriebsinhaber und tritt der neue Arbeitgeber durch gesellschaftsrechtliche Gesamtrechtsnachfolge in die Arbeitsverhältnisse ein, so besteht kein Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer nach § 613a Abs. 6 BGB, da das Arbeitsv…
Widerspruch bei gesetzlich angeordnetem Übergang von Arbeitsverhältnissen
Rechtblog / Nach § 613a Abs. 6 BGB kann ein Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen, wenn der Betrieb, in dem er beschäftigt ist, infolge eines Rechtsgeschäfts auf einen anderen Inhaber übergeht. Die Vorschri…
