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Überraschung!

am 09.12.2005 von http://www.ra-blog.de

Fax vom Gerichtsvollzieher:
Habe soeben Vollzahlung erhalten. Bitte übersenden Sie Geldempfangsvollmacht im Original.
Das war nicht unbedingt zu erwarten. Es geht vorliegend um recht viel Geld und die Schuldner blieben bislang komplett untätig. Aber ein bißchen ärgere ich mich über den Formalismus des GV, denn schließlich gehe ich aus den Vollstreckungsunterlagen (Versäumnisurteil, Kostenfestsetzungsbeschluss) als Bevollmächtigter hervor. Hatte ich auch noch nie, dass ein GV auf der Vorlage der Vollmacht bestand.

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