Überraschende Vorteile eines One-Night-Stand
Lisa und Marie haben sich in der Geburtsklinik kennengelernt.
Lisa ist mit Olaf verheiratet, der auch der Vater des Kindes ist. Noch während der Schwangerschaft hat sie sich von ihm getrennt und
lebt nun mit Sören zusammen.
Marie ist nach einem One-Night-Stand mit Lars schwanger geworden. Sie lebt in nichtehelicher Lebensgemeinschaft mit Sven, der nicht
der Vater des Kindes ist.
Klar ist, dass die Väter für ihre Kinder
zahlen müssen.
Wie aber sieht es mit für die Mütter aus?
Olaf kann sich u.U. mit Erfolg auf § 1579 Nr. 2 BGB berufen und muss keinen Unterhalt an seine Ehefrau zahlen.
Und Lars?
Er muss nach Meinung des OLG Nürnberg (Urteil v. 05.08.2010 - 10 UF 702/10, FamRZ 2011, 735) gemäß § 1615 l BGB Unterhalt an Marie
zahlen
Ein Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 BGB sei nicht deshalb verwirkt, weil die Mutter in einer verfestigten Lebensgemeinschaft
mit einem neuen Partner lebt; § 1579 Nr. 2 BGB sei auf den Unterhaltsanspruch der nichtehelichen Mutter nicht entsprechend anwendbar.
Zum einen sei zu sehen, dass der Gesetzgeber bei der Neuregelung des Unterhaltsrechts zwar die Bestimmungen des § 1615 l BGB und des
§ 1570 BGB einander angeglichen, es jedoch trotz der Diskussion über die Verwirkungsproblematik beim Unterhaltsanspruch nicht
verheirateter Eltern bei der Verweisung auf das Verwandtenrecht belassen hat.
Zum anderen gebe § 1579 Nr. …
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