Berliner Wahlkampf: F.D.P. kann kein Hartz IV

Nachdem der damalige Parteichef in der Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG, 09.02.2010 1 Bvl 1/09, 3/09, 4/09) seine mangelnden Geschichtskenntnisse offenbarte („spätrömische Dekadenz“). Offenbart der Berliner Ableger der Partei nun seine Unkenntnis in Sachen Hartz IV. Mit dem Slogan, „Wir möchten, dass man mit Arbeit besser verdient als ohne“, wird nur wiedergegeben was bei Hartz IV längst Wirklichkeit ist; denn wer arbeitet hat tatsächlich mehr Geld. Die ersten 100 Euro des Arbeitsverdienstes sind anrechnungsfrei und von den nächsten 1000 Euro brutto können vom Netto 20% abgezogen werden (§ 11b Abs. 2 Abs. 3 SGB II). Vielleicht ist die F.D.P. eine neue Arbeiterpartei, die für die Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung höhere Steuersätze vorsieht als für Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit. Bis das Mährchen von der Arbeiterpartei Wirklichkeit wird, gilt weiterhin: Wir wollen, dass sich ihr Leistung lohnt. Berechnungsbeispiel: Hartz IV ohne Arbeit Hartz IV mit Arbeit 1. Regelleistung 364 Euro Arbeitseinkommen monatlich brutto 1.000 Euro 2. Kosten der Unterkunft 378 …

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Themen: Sgb II , Hartz IV , Bvl , Slogan , Netto , Vermietung Und Verpachtung
Rechtsgebiet: Sozialrecht

Erschienen 13. August 2011 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

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