Berlin für offene Standards bei IT-Beschaffungen von Bund und Ländern
Das Abgeordnetenhaus Berlin macht sich für die Durchsetzung offener Standards in der öffentlichen stark. In einem von allen Fraktionen unterstützten Antrag wird der Senat
aufgefordert, hierauf bei der Umsetzung des zwischen und
Ländern geschlossenen IT-Staatsvertrags hinzuwirken.
Grundlage der Berliner Initiative ist die neu geschaffene Regelung in Art. 91c GG, welche eine engere Zusammenarbeit von Bund und
Ländern bei der Errichtung und dem Betrieb von Informationssystemen bewirken soll. Danach können Bund und Länder insbesondere
technische Standards für den Informationsaustausch einvernehmlich festlegen. Hierzu sollen am 01. April 2010 die Regelungen des so
genannten IT-Staatsvertrags in Kraft treten. Dieser sieht in § 3 Abs. 1 vor, dass die einheitlichen Vorgaben für Datenobjekte,
Datenformate und Protokolle “vornehmlich auf bestehende Marktstandards abstellen”.
Die Berliner Abgeordneten befürchten zunächst, dass hierbei der Datenschutz vernachlässigt wird. Darüber hinaus müsse aber eine
Festschreibung gängiger proprietärer, also durch Immaterialgüterrechte geschützter Standards, verhindert werden. Denn hieraus könne
eine marktbeherrschende Position der Anbieter dieser Standards resultieren, was durch den vorrangigen Einsatz offener Standards zu
verhindern sei. Ein prominentes Beispiel für einen solchen offenen Standard ist das Dateiformat “odf”, welches unter anderem von der
Open Source-Textverarbeitung Open Office verwendet wird.
Die technischen Standards für den Informationsaustaussch werden im Planungsrat festgelegt, der nach § 1 Abs. 2 IT-Staatsvertrag mit
dem Beauftragten der Bundesregieru…
» Vollständiger Artikel