Berliner Staatsanwälte wehren sich gegen Justizsenatorin von der Aue
Lichtenrader Notizen | 21. Mai 2007 — Offener Brief zur Reaktion der Berliner Justizsenatorin auf die Äußerungen des Leiters der „Intensivtäterabteilung“, Oberstaatsanw…
Aus dem offenen Brief der Vereinigung Berliner Staatsanwälte an die Berliner Justizsenatorin in Erwiderung der Vorwürfe gesetzeswidrigen Verhaltens, die leider auch von Kommentatoren dieses ...jurabilis!-Beitrags erhoben wurden: Aus diversen Veröffentlichungen (BILD vom 11. Mai 2007 und BERLINER ZEITUNG vom 12. Mai 2007) müssen wir entnehmen, dass sich die Senatorin für Justiz um die Rechtmäßigkeit unserer staatsanwaltlichen Tätigkeit und deren Darstellung in der Öffentlichkeit sorgt. Zur Klarstellung aus unserer Sicht möchten wir Folgendes anmerken: 1. Haftbefehle, die unter anderem auch gegen die überwiegend jugendlichen und heranwachsenden Intensivtäter von uns beantragt werden, werden von den zuständigen (Ermittlungs-)Richtern auf der Grundlage geltender Gesetze erlassen. Anderenfalls würden unsere entsprechenden Haftbefehlsanträge abgelehnt werden. Haftgründe sind dabei überwiegend Wiederholungs- und Fluchtgefahr. 2. Unsere Arbeit besteht nun überwiegend darin, dem für den Erlass des Haftbefehls zuständigen Richter eine vollständige Tatsachengrundlage und ein möglichst umfassendes Bild von der Persönlichkeit des Beschuldigten zu unterbreiten. Gerade dieser Teil ist besonders arbeitsintensiv. Es soll nämlich vermieden werden, dass der Erlass eines Haftbefehls lediglich deshalb abgelehnt wird, weil dem Gericht nicht alle notwendige Informationen vorliegen (familiäres Umfeld, Vorleben, tatsächliche Anzahl der von dem Beschuldigten begangenen Straftaten). Dies ist durch die bisherige Zersplitterung der Zuständigkeiten bei der Staatsanwaltschaft immer wieder geschehen. 3. Selbstverständlich hat der Erlass und die Vollstreckung eines Haftbefehls auch erzieheris…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Mai 2007 auf http://www.jurabilis.de.
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