Berlin: Demo in Sachen § 160a StPO

Nach dem Gesetzentwurf zur Telekommunikationsüberwachung und anderen Ermittlungsmaßnahmen soll § 160a StPO den Schutz der Berufsgeheimnisträger zukünftig in zwei Klassen unterteilen. Die vorgesehene Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und anderen Anwälten ist für die Anwaltschaft nicht hinnehmbar. Am morgigen Freitag, den 30. November 2007, wird das Land Berlin im Bundesrat den Antrag stellen, den Vermittlungsausschuß anzurufen, um eine grundlegende Überarbeitung des § 160a StPO-E zu erreichen. Dieser Antrag des Landes Berlin geht maßgeblich auf die Vorarbeit des Berliner Anwaltsvereins zurück. Alle Kollegen sind herzlich eingeladen, vor der Sitzung des …

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Themen: Anwaltsmarkt , Bundesrat , Robe , Demo , Land Berlin , Demonstration

Erschienen 29. November 2007 auf http://www.jurabilis.de.

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