Berlin- Arm aber Miete zahlen- Hartz IV - Empfänger wird bei den Kosten der Unterkunft vom Amt zu wenig Miete gezahlt- Bruttowarmmiete kennt das SGB 2 nicht ! 13 000 Hartz - IV - Familien droht der Zwangsumzug.

Der Berliner Mieterverein (BMV) hat gestern einen offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, Sozialsenatorin Carola Bluhm, Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer und weitere Landespolitiker von SPD und LINKE veröffentlicht. In dem Brief fordert der Geschäftsführer des Vereins, Reiner Wild, insbesondere eine Verordnung zur Anpassung der Richtwerte für die Wohnkostenübernahme an die Mietpreisentwicklung noch vor den Abgeordnetenhauswahlen. Eine solche Regelung sei vor dem Hintergrund der aktuellen Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt dringend geboten, heißt es in dem Brief. Der Berliner Mietspiegel für 2011 weist einen deutlichen Anstieg der Mieten in den letzten zwei Jahren aus. Besonders hart träfe dieser Anstieg Hartz-IV-Betroffene, schreibt Wild weiter. Ein nicht unerheblicher Teil der betroffenen Haushalte wohne in so genannten »teilausgestatteten Wohnungen«, diese liegen mit einem jährlichen Anstieg von 8,8 Prozent sogar noch über der Entwicklung der Durchschnittsmieten. Im selben Zeitraum hat die Zahl der Aufforderungen, preisgünstigeren Wohnraum zu beziehen, mit 13 000 Fällen deutlich zugenommen. Die Suche gestaltet sich allerdings in der aktuellen Marksituation häufig als äußerst schwierig. In weiten Teilen der Stadt fänden sich kaum noch Wohnungen, die für Betroffene von ALG II und Grundsicherung anmietbar wären. Dies habe eine »Klagewelle bei den Sozialgerichten« zur Folge, so der BMV in seiner Stellungnahme weiter. Das Land Berlin verfügt durch die Übernahme der Kosten der Unterbringung hier über eine direkte Einflussmöglichkeit. Die Richtwerte für die Mietkostenübernahme wurden aber teilweise schon seit sechs Jahren nicht mehr an das aktuelle Preisniveau angepasst, obwohl bereits zum 1. April 2011 auf Bundesebene die Rahmenbedingungen für eine entsprechende Neuregelung geschaffen wurden. Der Mieterverein schlägt vor, die geforderte Neuermittlung der Richtwerte auf Basis des Mietspiegels und der Betriebskostenübersicht 2011 vorzunehmen. Hierbei müsse der Mittelwert einer üblichen, einfachen Wohnung mit Heizung, Bad und Innen-WC angenommen werden, sagt der Verein. Da das geltende Sozialgesetzbuch auch die Erhaltung »sozialausgeglichener Bewohnerstrukturen« als Ziel festschreibe, müssten die Richtwerte aus allen Wohnungsgrößenklassen gebildet werden. Quelle: http://www.neues-deutschland.de/artikel/204549.hoehere-mietzuschuesse-sollen-gezahlt-werden.html Anmerkung: Hartz-IV-Empfänger verlassen Berlins City Mit Statistiken der Bundesagentur für Arbeit gibt es erstmals belastbare Zahlen über die Verlierer der Aufwertung von Wohnvierteln: Sie landen in den Großsiedlungen am Stadtrand. In Berlin sind Arbeitslose im Zuge der steigenden Mieten in vielen Innenstadtbezirken zunehmend gezwungen, in die Großsiedlungen am Stadtrand mit ihren immer noch günstigen Wohnkosten auszuweichen. Für diesen lange vermuteten Trend gibt es jetzt erstmals belastbare Zahlen, die Spandaus Sozialstadtrat Martin Matz (SPD) aus den Sta…

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Themen: Alg II , Grundsicherung , Hartz IV , Miete , Land Berlin , Familien , Sgb 2

Erschienen 21. August 2011 auf http://sozialrechtsexperte.blogspot.com.

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