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Berlin, 30. Juni 2005 EGMR weist Beschwerden von Neubauern zurüc

am 30.06.2005 von http://www.bmj.de

Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
hat heute verschiedene gegen die Bundesrepublik Deutschland
erhobene Individualbeschwerden von Erben sogenannter Neubauern
zurückgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig. „Auch wenn
das Ergebnis sicher für manchen nicht einfach zu akzeptieren ist,
haben wir nun eine endgültige Entscheidung in dieser Streitfrage,
also Rechtssicherheit für alle Beteiligten“, sagte
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.


Die Beschwerdeführer hatten gerügt, durch die Anwendung des 2.
VermögensrechtsänderungsG in ihren Eigentumsrechten verletzt
worden zu sein. Dem ist die Große Kammer des Gerichtshofs nicht
gefolgt, nachdem eine Kammer des EGMR zunächst im Sinne der
Beschwerdeführer entschieden hatte. Gegen diese Entscheidung
hatte die Bundesregierung die Große Kammer angerufen.


Die von der ehemaligen DDR 1949 durchgeführte Bodenreform hatte
zum Zweck, enteignete und in Staatseigentum überführte
Grundstücke an Staatsbürger - sog. Neubauern - zur
landwirtschaftlichen Nutzung zu übertragen. Die
Eigentumsübertragung war nach dem Recht der DDR an die Bedingung
gebunden, dass die Grundstücke von den Eigentümern
landwirtschaftlich genutzt wurden. Entfiel diese, mussten die
Grundstücke nach DDR-Recht entschädigungslos wieder an den
staatlichen Bodenfonds zurückgeführt werden.


Die Beschwerdeführer im Rechtsstreit Jahn u.a. ./. Bundesrepublik
Deutschland sind Erben von Neubauern. Die Beschwerde-führer waren
noch zu DDR-Zeiten Erben dieser Neubauern geworden, aber selbst
nicht in der Landwirtschaft tätig. Im Falle der Beschwerdeführer
und in zahlreichen anderen Fällen wurde jedoch entgegen dem
geltenden DDR-Recht von den Behörden versäumt, das Eigentum an

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