Überliegefrist entschärft

Ein Fahrverbot ist schnell kassiert. Vor allem, wenn man Voreintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei hat. Diese Eintragungen werden zwar nach zwei Jahren seit Rechtskraft getilgt, aber nur, wenn keine neue dazu gekommen ist.

Aber bloß nichts einfach, wenn es auch kompliziert geht. Nach zwei Jahren ohne neuen Verkehrsverstoß gelten Alteintragungen in Flensburg zwar als tilgungsreif, sie werden aber erst nach einem weiteren Jahr wirklich gelöscht. Die sogenannte Überliegefrist soll verhindern, dass verspätet gemeldete Verkehrsdelikte nicht richtig berücksichtigt werden.

Mit diesen zwar tilgungsreifen, aber trotzdem noch im Register eingetragenen Delikten gehen Bußgeldstellen und Gerichte mitunter fragwürdig um. Häufig werden schon Fahrverbote verhängt oder Geldbußen erhöht, weil niemand auf die Daten schaut und merkt (oder merken will), dass die Eintragungen schon tilgungsreif, aber halt bloß noch nicht gelöscht sind.

Andere bezogen sich gern auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt. Die Hessen vertraten die Auffassung, …

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Themen: Frankfurt

Erschienen 29. Januar 2010 auf http://www.lawblog.de.

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