Überleitung von Landesbeamten in der Versorgungsverwaltung und Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen
Die Beamten, die im Zuge der Kommunalisierung der Versorgungs- und der in Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2008 insbesondere auf kommunale
Körperschaften übergeleitet werden sollten, sind Bedienstete des Landes geblieben, die durch ein Landesgesetz erfolgte Überleitung
auf die kommunalen Körperschaften ist unwirksam. Dies hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Durch Landesgesetz wurden zum Jahresbeginn 2008 die staatlichen Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen aufgelöst und deren Aufgaben
auf Kommunen – Landkreise, kreisfreie Städte, Landschaftsverbände – übertragen. Ein Teil der in den staatlichen Versorgungsämtern
tätigen Beamten sollte auf der Grundlage von Zuordnungsplänen kraft Gesetzes auf diese Körperschaften übergeleitet werden.
Durch ein weiteres Landesgesetz wurden zum selben Zeitpunkt bestimmte, bisher von den Bezirksregierungen wahrgenommene Aufgaben der
Umweltverwaltung ebenfalls kommunalisiert und mit diesen Aufgaben befasste Bedienstete gleichfalls überwiegend auf die Kommunen
übergeleitet.
Eine größere Anzahl der von dieser Überleitung Betroffenen hat im Wege der Klage die Feststellung begehrt, Beamter des Landes
Nordrhein-Westfalen geblieben zu sein. Sie haben damit vor den Verwaltungsgerichten Minden und Düsseldorf und dem
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster obsiegt.
Die hiergegen gerichteten Revisionen des Landes Nordrhein-Westfalen sind erfolglos ge…
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