Bericht: Landgericht Kiel eröffnet neues Verfahren gegen Mobilcom-Gründer
am 01.07.2008 von http://www.jur-blog.de
Laut einem Bericht von heise online vom 22.06.2008 wird vor dem Kieler Landgericht erneut der Prozess wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil der Mobilcom AG gegen ihren Gründer G. Schmid, 56, eröffnet. Mit Berufung auf das Nachrichtenmagazin Der Spiegel soll der Anklage zufolge Schmid als Mobilcom-Chef im Jahre 2001 gut 70 Millionen Euro ohne Rechtsgrundlage an die von seiner Ehefrau Sybille Schmid-Sindram geführte Millenium GmbH überwiesen haben.
Das Verfahren geht damit in das siebte Jahr, so dass zunehmend die Verteilung unwahrscheinlicher wird. Wichtige Beweismittel werden in dem als Politikum einzustufenden Verfahren kaum noch zu erwarten sein. Dafür umso heftigere Debatten um die Verwertbarkeit von Beweismitteln, der Prozessdauer selbst
Die Anklage war - nach dem o. g. Bericht - ursprünglich schon 2003 von der Staatsanwaltschaft erhoben worden. Sie wurde aber zunächst vom Landgericht wegen mangelnden Tatverdachts abgewiesen.
Weiter heitßt es in dem heise- Bericht:
Der daraufhin von der Staatsanwaltschaft eingelegten Beschwerde habe das Oberlandesgericht nun stattgegeben, so der Spiegel-Bericht. Deshalb müsse der Fall jetzt doch behandelt werden. Wann der Prozess eröffnet wird, sei aber noch unklar.
Am Landgericht Kiel läuft derzeit bereits ein Strafprozess gegen Schmid. Ihm wird vorgeworfen, Firmenanteile ins Ausland transferiert und sich damit wegen Bankrottverdachts schuldig gemacht zu haben.
Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - www.jur-blog.de
Rechtsgrundlagen:
§ 266 StGB [Untreue]
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er …
Wie geht das ?
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