Bericht über Kfz-Massenabgleich geleakt
Auf der US-Enthüllungsplattform „Public Intelligence“ ist ein hochinteressanter Forschungsbericht nebst Präsentation über „Recht und
Praxis der anlassbezogenen automatischen Kennzeichenfahndung, Verkehrsdatenabfrage und Mobilfunkortung zur Gefahrenabwehr in
Brandenburg“ aufgetaucht – leider erst, nachdem die entsprechenden Gesetze vom Landtag bereits verlängert worden sind. Der Bericht
gibt wichtige Einblicke in die Praxis des umstrittenen Kfz-Massenabgleichs.
So funktioniert der Kfz-Massenabgleich
Dem Bericht zufolge kommen in zurzeit
fünf stationäre und drei mobile Geräte zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen zum Einsatz. In 98% der Fälle werden die
ortsfesten Geräte aktiviert, in 2% der Fälle werden die stationären Geräte herangezogen. Brandenburg nennt seine Technik
„Kraftfahrzeug-Kennzeichen-Erkennungssystem (KESY)“.
Das Erkennungssystem speichert von jedem vorbeifahrenden Fahrzeug
ein Foto (von hinten aufgenommen), das eingelesene Kfz-Kennzeichen, das Ausstellungsland des Kennzeichens, das Trefferdatum mit
Uhrzeit, den Standort, eine interne Identifikationsnummer (LD) und den Status (Treffer).
Das brandenburgische Gesetz erlaubt allerdings nur, „die Kennzeichen von Fahrzeugen“ zu erheben. In der Sachverständigenanhörung im
brandenburgischen Landtag habe ich ohne Erfolg darauf hingewiesen, dass die Erhebung der weiteren Daten (z.B. Foto, Zeit, Ort) ohne
besondere gesetzliche Ermächtigung unzulässig ist.
Die erfassten Daten werden von den stationären Geräten in Echtzeit an einen Zentralserver übermittelt. Wie die Übermittlung erfolgt
und ob sie gesichert ist, gibt der Bericht nicht an. Wenn der Zentralserver die Übereinstimmung eines eingelesenen Kennzeichens mit
der Fahndungsliste zu erkennen glaubt, werden die Daten an eine Zentralstelle in Frankfurt/Oder weitergeleitet. Andernfalls werden
die Daten gelöscht.
Verzehnfachung des Kfz-Massenabgleichs binnen zwei Jahren
Mithilfe dieser Technik rasterte die Brandenburger Polizei im Jahr 2009 545mal den Fahrzeugverkehr, 2010 schon 2.479mal. Die
Einsatzhäufigkeit habe „nahezu kontinuierlich von Monat zu Monat zugenommen“, so der Bericht. Im Vergleich von Januar 2009 zu
Dezember 2010 hätte sich die Zahl der Einsätze mehr als Verzehnfacht. Inzwischen gebe es „praktisch keine völlig überwachungsfreien
Tage mehr“. Dies spricht den Aussagen von Politikern der rot-roten Landeskoalition, aber auch der Auftragsforscher des
Max-Planck-Instituts Hohn, wonach von der Befugnis „zurückhaltend“ oder „maßvoll“ Gebrauch gemacht werde.
Massenabgleich wegen Diebstählen?
Brandenburg ist stolz auf sein vermeintlich restriktives Gesetz zum Kfz-Massenabgleich, das eine Anwendung der Maßnahme nur in
bestimmten Fällen – beispielsweise zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben – erlaubt. Wer meint, der Kfz-Massenabgleich werde
dementsp…
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