Überhaupt kein Aufwand
am 18.09.2006 von http://www.lawblog.de
Die E-Mail des Tages lautet zusammengefasst so:
Lieber Herr Vetter, ich habe mich vor einigen Monaten bei der neuen Sache doch für einen anderen Anwalt entschieden. Der ist jetzt im Urlaub. Außerdem antwortet er mir auch sonst nicht. Nehmen Sie bitte Akteneinsicht. Kopieren Sie einmal die komplette Akte, damit ich auf dem neuesten Stand bin. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ich hierfür und auch sonst auf absehbare Zeit nichts bezahlen kann. Ich …
Ich nehme Stellung
LawBlog / Brief vom Amt: Sehr geehrter Herr Vetter, in Ihrem Schreiben vom 20.09.2007 beantragen Sie Akteneinsicht. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: Sie können die Hausakte in meinem Büro, Zimmer 217, prüfen. Bitte vereinbaren Sie mit mir unter Telefon…
Akteneinsicht? Nur in der Behörde!
Das interessiert doch wieder keine Sau... / Was habe ich dem Landratsamt Esslingen denn nur getan? Warum bin ich der Böse? Habe ich Akten verschlampt, nicht rechtzeitig zurückgegeben oder mit Pamphleten verziert? Nein, habe ich nicht. Warum zum Teufel will man mir dann die Akteneinsi…
Sparsame Amtsanwältin
Vier Strafverteidiger / In einer kleinere Strafsache habe ich Akteneinsicht beantragt und gleichzeitig um Übersenderung der Akte an meine Kanzlei gebeten. Und ich habe nicht vergessen mitzuteilen: “Die entstehenden Kosten werde ich übernehmen.” Soeb…
Bedauerlich
RA-Blog / Ich brauche in einer Verkehrssache Akteneinsicht. Die Polizei hat die Akte Anfang Dezember an die Staatsanwaltschaft geschickt. Ich rufe bei der Staatsanwaltschaft an, und frage ob die Akte mittlerweile eingetroffen ist, und wann ich damit rechn…
ZEUGEN
LawBlog / Manche Gegner beginnen ein Telefonat wenig konstruktiv: Tag, hier spricht P. Ich schalte den Apparat jetzt auf laut. Wer hört denn mit, Herr P? Mein Kollege N., damit ich einen Zeugen habe. Tut mir Leid, Herr P. Ich werde zur Sache nichts sagen…
Eilig The Sequel
LawBlog / Gleich noch ein Beispiel für das geradezu atemberaubende Tempo der Justiz (in manchen Fällen). Mein Mandant war für den 12. Februar bei der Polizei vorgeladen. Die Ladung datiert vom 2. Februar, im Briefkasten war sie am 9. Februar. Als berufstät…
