Übergewichtiger Mandant erhält Magen-Bypass
Ein übergewichtiger hat, nachdem er von Herrn
Rechtsanwalt und für Melzer vertreten worden ist, einen Magen-Bypass. Was
ist passiert? Eine kleine Zusammenfassung.
Herr M.leidet von Geburt an unter Adipositas. Er hat in der wiederholt Diäten durchgeführt. Die Erfolge waren jedoch immer nur von kurzer Dauer. Der
einsetzende Jo-Jo-Effekt bewirkte, dass er immer mehr an Körperumfang zunahm. Zuletzt hat Herr M. ein BMI von über 56 und leidet an
Folgeerkrankungen wie Diabetes, Bluthochdruck und orthopädischen Beschwerden, v.a. im Bereich der Knie, die täglich ein Gewicht von
175 Kg - bei einer Körpergröße von 175 cm – zu tragen haben.
Mehrer Ärzte haben Herrn M. geraten, die „Reißleine“ zu ziehen und eine Magenoperation durchführen zu lassen. Herr M. beantragte
daher im Jahre 2007 bei seiner Krankenkasse, die Kostenübernahme für einen Magen-Bypass und verwies auf seine bisher vergeblichen
Bemühungen zur Gewichtsreduktion und diverse ärztliche Atteste.
Die Kasse lehnte jedoch mit Bescheid vom 03.09.2007 ab, da angeblich noch nicht alle ambulante Therapien ausprobiert worden seien.
Welche, hat die Kasse nicht angegeben. Nach erfolglos durchgeführten Widerspruchverfahren legte Herr M Klage beim Sozialgericht
Detmold ein. Sein Hausarzt wurde als Zeuge vernommen und hat sich mit Nachdruck für die Operation eingesetzt.
Auch das Klinikum, wo der Eingriff durchgeführt werden sollte, hielt den Eingriff für medizinisch indiziert. Daraufhin holte das
Sozialgericht ein ein, das Herrn M. im
Wesentlichen bescheinigt, dass Herr M. nicht genug motiviert sei und der Eingriff nur das letzte Mittel der Wahl darstelle. Diese
Stufe sei im Fall von Herrn M. noch nicht erreicht.
Zunächst sollte Herr M. weiter Diät halten und sich ggf. in psychologische Behandlung begeben. Da der anwaltliche Vertreter von Herrn
M. das Gutachter nicht angriff und auch auf Schreiben des Gerichts nicht reagierte, wandte sich Herr M. Ende Juni 2010 schließlich an
die auf Gesundheitsrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei Melzer + Penteridis in Bad Lippspringe.
Rechtsanwalt Melzer, Fachanwalt für Medizinrecht, nahm sich sodann des seit 2007 laufenden Rechtsstreits an und nahm zu dem Gutachten
Stellung. Dabei fiel auf, dass bereits sei November 2008 klar war, dass die Adipositas bei Hern M. familiär bedingt ist (seine Mutter
ist früh an den Folgen von Übergewicht verstorben), er eine sehr gute Compliance an den Tage legte und konservative Maßnahmen
ausgeschöpft wurden. Die Gutachterin ging hierauf in keinster Weise ein und bescheinigt im Gegenteil eine fehlende Motivation zur
Gewichtsreduktion. Das Gutachten ließ sich über zig Seiten über Allgemeinplätze aus, ging aber auf die sehr konkreten Beweisfragen
des Gerichts entweder gar nicht oder nur am Rande ein. Die Gutachterin bezog sich bei ihren Ausführungen auch nur auf eine Leitlinie
der …
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