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Recht und Alltag | 22. November 2005 — Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, das Herunterladen von Filmen, Software und MP3s ist illegal und somit strafbar. Wir moechte…
Von: Email DirectBox <mahnung@email-directbox.com> Betreff: Übergabeprotokoll an die Strafverfolgungsbehörde März 2011
Sehr geehrter Kunde,
da bis heute immer noch KEIN Zahlungseingang von Ihnen erfolgt ist, möchten wir Sie nochmals ausdrücklich daran erinnern, Ihren Zahlungsrückstand auszugleichen. Allein somit können Sie sämtlichen gerichtlichen Konsequenzen und Bonitätsverschlechterungen aus dem Weg gehen!
Die Strafanzeige wird am 07.03.2011 von uns in Auftrag gegeben.
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Wir haben Ihnen in den letzten Monat[en] mehrmalig die Chance gegeben, die offene Forderung zu begleichen! Eine spätere Bezahlung ist NICHT mehr möglich!
Ebenfalls können wir auch KEINE Ratenzahlungen mehr mit Ihnen vereinbaren!
Wir möchten Ihnen zusätzlich vorab mitteilen, dass Ihr Rechner unter der IP-Adresse 78.53.10.XX erfasst wurde. [S]ie haben sich nachweislich unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse dgsfh@*** für d[as] kostenpflichtige Moogu-Dienst[-]Postfach von www.moogu-dienst.com angemeldet. Dabei haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preisliste akzeptiert.
Dabei wurde ein unikater Verifizierungs-/ Aktivierungslink angeklickt[.] Sie haben nachweislich Ihr Postfach durch [A]brufen mehrere E-Mails und die Anmeldung somit nachweislich über Ihre E-Mailadresse ausgelöst. Der Inhalt Ihres Rechner wird als Beweismittel sichergestellt und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingleitet. Ihre gesendeten E-[M]ails wurden bei uns zwischengespeichert somit können wir ohne Probleme nachweisen[,] das[s] Sie Ihr Postfach benutzt haben.
Am 01.01.2008 ist in Deutschland die Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten, so dass anhand der IP-Adresse, die für die Anmeldung www.moogu-dienst.com verwendet wurde, nachvollzogen werden kann, über welchen Computer und Anschlussinhaber die Anmeldung auf www.moogu-dienst.com getätigt wurde.
Die Strafanzeige und die Möglichkeit zur Stellungnahme wird Ihnen in den nächsten Tagen schriftlich zugestellt.
Sollte sich dieses Schreiben mit Ihrer Zahlung überschnitten haben[,] bitten wir Sie[,] [d]ieses als Gegenstandslos anzusehen.
Bitte zahlen Sie 63,78,- Euro (inkl. 10,- Euro Mahnkosten) auf folgendes Konto:
Inhaber: MSW UND PARTNER LTD Kontonummer: 14933 BLZ: 51230800 Institut: Wirecard Bank Verwendungszweck: MD-20232489
Achtung: Um Ihre Zahlung eindeutig zuweisen zu können, geben Sie bitte als Verwendungszweck unbedingt MD-20232489 an.
Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:
Inhaber: MSW UND PARTNER LTD IBAN : DE94512308000000014933 BIC: WIREDEMM …
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RA J. Melchior, Wismar | 16. April 2007 — Soeben trudelt einen e-mail ein, angeblich (!) von ebay: „eBay-Hinweis zu geänderter E-Mail-Adresse Hallo sehr geehrter Eba…
LawBlog | 1. September 2008 — Sehr geehrte Damen und Herren, vor einiger Zeit habe ich Ihnen die hiermit nochmals weitergeleitete E-Mail zugeschickt. Sie e…
abmahnschutz24.de | 6. April 2011 — Erneut macht eine dreiste Betrugsemail die Runde. Wieder einmal handelt es sich um eine gefälschte Abmahnung, die per Email mas…
LawBlog | 3. November 2006 — Ihr Mandatsverhältnis … Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die Verwirrungen entsch…
RA J. Melchior, Wismar | 16. April 2007 — Soeben erhalte ich eine e-mail: „Betrifft: Ausstehende Zahlung - Androhung von Vollstreckungsmassnahmen und SCHUFA-Eintrag …
Handakte WebLAWg | 8. Mai 2007 — In den letzten Tagen haben viele Nutzer in ihrem Posteingang gefälschte E-Mails mit einem Trojaner im Anhang gefunden. Für viel…
Rheinrecht | 19. Februar 2006 — Unlängst erhielt ich folgende Werbemail: Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend Ihrer Anfrage auf unserer Webseite…