Überforderter Oberstaatsanwalt
am 31.10.2005 von kanzlei-hoenig.info
Gegen meinen Mandanten, ein Rechtsanwalt, wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Tatvorwurf lautete Betrug. Das Verfahren wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Die knappe Nachricht des Herrn Oberstaatsanwalts:
“... teile ich Ihnen mit, dass ich das Verfahren … gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt habe.”
Da meinem Mandanten daran gelegen war, die Gründe für die Einstellung zu erfahren, und er darauf auch einen Anspruch hat, habe ich den Herrn Oberstaatsanwalt geschrieben:
“Unter Hinweis auf Ziffer 88 RiStBV beantrage ich, die Gründe der Einstellung bekannt zu geben.”
(Die Ziffer 88 der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren lautet: “In der Mitteilung … sind die Gründe der Einstellung … auf Antrag … bekanntzugeben, ...”)
Darauf erhalte ich folgende Antwort vom Oberstaatsanwalt:
“... teile ich mit, dass die Ermittlungen einen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage nicht ergeben haben; das Verfahren war daher wie mitgeteilt gemäß § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.”
Ich hatte den Oberstaatsanwalt nicht gebeten, das Gesetz abzuschreiben und mir den Wortlaut zu übermitteln; die …
Einstellung - wegen buffer overflow?
kanzlei-hoenig.info / Der Staatsanwalt wollte meinen Mandanten partout nicht ungeschoren davon kommen lassen. Obwohl es ihm sehr schwer fiel, den technischen Sachverhalt überhaupt zu durchdringen. Ich habe versucht, ihn mithilfe eines Privatgutachtens auf’s Pf…
Wiederholungsfall
Vier Strafverteidiger / In einem recht komplizierten Betrugsfall hat mir bzw. meinem Mandanten der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO dringend angeboten; ich meine sogar, es war kein Anbieten, sondern schon fast ein Betteln um Zustimmung. D…
“Nach erneuter Belehrung”
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AUF DEN ZWEITEN BLICK
LawBlog / “Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, das Ermittlungsverfahren habe ich nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt. Hochachtungsvoll Oberstaatsanwalt” Prima. Oder doch nicht. Ich vertrete den Anzeigenerstatter.…
Sarrazin - find’ ich gut
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Aber das OLG hat es entschieden…
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Unausweichlich
LawBlog / Nach vier Jahren und zwei Gutachten hatte sich die Staatsanwaltschaft endlich durchgerungen. Sie stellte das Ermittlungsverfahren gegen Dr. B., einen Krankenhausarzt, ein. Wegen geringer Schuld, § 153 Strafprozessordnung. Dr. B. war ein Behandlungsf…
Arbeitsvermeidung
Kleinblog | David Klein / Referendare werden seit jeher dazu benutzt, in der Strafstation die ungeliebten Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft vor dem Strafrichter und dem Jugendrichter zu übernehmen. Dann muß nämlich kein Amts- oder Staatsanwal…
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